Als Arzt mit einem entsprechenden Gehalt zu arbeiten, aber maximale Freiheit genießen? Das ist möglich in der Arbeitnehmerüberlassung von Facharztvermittlung.de. Denn das größte Alleinstellungsmerkmal der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) im ärztlichen Bereich ist die hohe Flexibilität, die sie mit sich bringt.
Ärzte, die sich für dieses Jobmodell entscheiden, sind zu Top-Konditionen bei Facharztvermittlung.de angestellt – mit jeglichen Vorzügen, die eine Festanstellung bietet: bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit sowie eine vollständige soziale Absicherung. Den jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag schließen die entleihende Einrichtung und Facharztvermittlung.de miteinander ab.
Ärzte haben mit dem Vertrag direkt nichts zu tun, außer den jeweiligen Einsätzen zuzustimmen. Ärzte, die bei Facharztvermittlung.de in der ANÜ tätig sind, genießen die größtmögliche Freiheit bei der Einsatzgestaltung. Selbst wenn Ärzte sich aktuell in einer anderen Festanstellung befinden, können sie bei Facharztvermittlung.de im Rahmen der ANÜ einen zusätzlichen Vertrag abschließen: mit einem kleinen Stundenumfang oder zur Übernahme von 24-Stunden-Diensten oder Rufbereitschaften.
Die ANÜ bietet Ärzten Flexibilität in Form von einer Stundenanzahl, dem Einsatzort, und den Arbeitstagen gemäß Wunsch. Ärzte, die für Facharztvermittlung.de in der ANÜ tätig sind, haben zudem ein Mitspracherecht, wenn es um die Übernahme von Schichten oder Zusatzdiensten geht. Dieses Gesamtpaket bedeutet Freiheiten in der Gestaltung des Jobmodells, die Ärzte in Festanstellungen in Kliniken so nicht erfahren könnten.
Damit die Ärzte jedoch in den Genuss eines Zusatzverdienstes oder hochgradig flexibler Einsätze kommen können, muss Facharztvermittlung.de als Personaldienstleister einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit einer Klinik oder Praxis abschließen.
Ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird geschlossen, da in der Arbeitnehmerüberlassung eine Art Dreiecksverhältnis gebildet wird. Der Arbeitnehmer, also in diesem Fall der Arzt, wird beim Verleihunternehmen, also Facharztvermittlung.de, fest eingestellt. Nun überlässt das Entleihunternehmen den Arzt an ein Entleihunternehmen. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag regelt diese Überlassung.
Ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag muss unbedingt schriftlich abgeschlossen werden. Er enthält zahlreiche Regelungen. Oftmals wird ein Standardvertrag verwendet, der selbstverständlich in bestimmten Punkten angepasst werden kann. In dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erklärt nun der Verleiher, dass er über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt. Überdies sind im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag alle Tätigkeiten festgehalten, die der Arbeitnehmer verrichten soll. Wichtig für einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist außerdem, dass er die erforderlichen Qualifikationen des Arbeitnehmers beziehungsweise des Arztes auflistet. Auch Angaben zu den zu erwartenden Arbeitsbedingungen dürfen nicht fehlen.
Damit der passende Arzt mit den von der Klinik gesuchten Qualifikationen im Rahmen der ANÜ an diese entliehen werden kann, muss die Klinik im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag möglichst genaue Angaben zu den Anforderungen machen. Nun kann der Entleiher, also Facharztvermittlung.de, den perfekten Arzt für die gesuchte Position ausfindig machen. Hierfür ist auf Wunsch auch eine Garantie möglich.
Ein nicht seltener Fall ist, dass eine Klinik in der Vergangenheit bereits mit einem einzelnen Arzt im Rahmen der ANÜ besonders zufrieden war – und deshalb im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festlegen möchte, dass exakt dieser Arzt für den kommenden Einsatz zur Verfügung steht.
Üblich im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag sind weiterhin Aussagen zu den Wochenstunden, dem Umgang mit Überstunden, mit Feiertagszuschlägen oder der Nachtarbeit. Letztere sind besonders relevant für Ärzte.
Darüber hinaus ist es für Unternehmen oder Kliniken bedeutsam, dass im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag die Vergütung gegenüber der Verleihfirma festgehalten ist. Sie müssen zudem darüber informiert werden, innerhalb welcher Zeitspanne ihnen ein Arzt zur Verfügung gestellt werden kann. Etablierte und fachgebundene Personalvermittler wie Facharztvermittlung.de besitzen einen sehr großen Pool an hoch qualifizierten Ärzten, sodass sie Kliniken oder Praxen schnell passende Ärzte im Rahmen der ANÜ übermitteln können.
Letztlich dürfen im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Angaben zur Kündigung nicht fehlen. Das ordentliche Kündigungsrecht muss im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geregelt sein – mit allen Informationen zur Kündigungsfrist und ähnlichem.
Facharztvermittlung.de bietet Ärzten viele spannende Karriereoptionen, von denen die Arbeitnehmerüberlassung nur eine ist. Während sie hierfür Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit Top-Klinikträgern schließt, steht in der Personalvermittlung das feste Besetzen von herausragenden Positionen in den Kliniken im Fokus.
Dank der verschiedenen spannenden Beschäftigungsmodelle sind Ärzte aller Karrierestufen bei Facharztvermittlung.de jederzeit gut aufgehoben – ob vor dem Hintergrund eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages oder nicht. Sofern Sie Arzt sind und sich für eine echte Karriere interessieren, sollten Sie sich noch heute bei Facharztvermittlung.de melden. Ab sofort genießen Sie dann den professionellen Rundum-Service und können sich voll und ganz auf Ihre Karriere konzentrieren.