Wer auf Jobsuche ist, kann sich auf eigene Faust einen neuen Job suchen, oder sich Unterstützung von einer Arbeitsvermittlung holen. Mitarbeiter der Arbeitsvermittlung sind darauf spezialisiert, Arbeitssuchenden zu einer Beschäftigung zu verhelfen. In Deutschland gibt es zwei Formen der Arbeitsvermittlung: zum einen die staatlichen Arbeitsvermittlungen wie die Bundesagentur für Arbeit und zum anderen die private Arbeitsvermittlung in Form von privaten Personalvermittlungen.
Das Angebot sowohl privater als auch öffentlicher Arbeitsvermittlungen steht selbstverständlich auch Ärzten zur Verfügung – wenngleich sie aufgrund der hohen Nachfrage nach ihrer Berufsgruppe am Arbeitsmarkt diese Dienste nicht zwingend benötigen. Sollten Ärzte sich dennoch zur Zusammenarbeit mit einer Arbeitsvermittlung entscheiden, sollten sie die private beziehungsweise gewerbliche Variante wählen. Denn spezialisierte Personalvermittler wie etwa Facharztvermittlung.de haben das Know-how, um Ärzten mit den passenden Stellenangeboten den Karriereweg zu ebnen.
Die Arbeitsvermittlung blickt auf eine bewegte Vergangenheit zurück. Ein erster Vorläufer war der „Verein für Arbeit und Arbeiternachweisung“, der 1840 in Dresden gegründet wurde. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde – auch für die vielen Kriegsrückkehrer – 1920 das Reichsamt für Arbeitsvermittlung gegründet. Eine gesetzliche Grundlage für die ab 1927 folgende Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (RAfAuA) war das 1927 erlassene Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG).
Zwischen 1931 und 1994 hatten allein die damaligen Arbeitsämter das Monopol auf die Arbeitsvermittlung. Nachdem aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) 1991 bereits entschieden hatte, dass dieses Monopol gegen die Wettbewerbsfreiheit des EWG-Vertrages (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) verstoße, durften ab dem 01. April 1994 auch private Arbeitsvermittler am Markt agieren.
Die privaten Arbeitsvermittlungen arbeiten oft auch Hand in Hand mit der Bundesagentur für Arbeit – wenn diese einen sogenannten Vermittlungsgutschein ausstellt. Ein solcher finanziert die zusätzliche Maßnahme der privaten Arbeitsvermittlung, um dem Arbeitslosen schneller zurück in den Beruf zu verhelfen. Mit dem Vermittlungsgutschein sind in der Regel gleich mehrere Maßnahmen abgedeckt und eine von ihnen ist die private Arbeitsvermittlung.
Die Arbeitsvermittler der Bundesagentur für Arbeit sind im öffentlichen Dienst in den Agenturen für Arbeit, aber auch in den Jobcentern tätig. Vor allem beraten sie Arbeitsuchende und besprechen mit ihnen zum Beispiel mögliche Stellenangebote auf dem Arbeitsmarkt. Aber auch Weiterbildungen, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch sowie Unterstützung bei einer Existenzgründung gehören zum Aufgabenfeld der Arbeitsvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit.
Die Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit führt weiterhin proaktive Stellenakquisition durch oder fährt Informations-Kampagnen, um potentielle Arbeitgeber zu gewinnen. Weiterhin gehören Integrationsunterstützende Maßnahmen zu ihrem Tätigkeitsfeld wie Arbeitsplatzbesichtigungen oder das Organisieren von Stellungnahmen des Technischen Beratungsdienstes.
Die private Arbeitsvermittlung (PAV) zeichnet sich dadurch aus, dass sie offene Stellenangebote von Privatunternehmen gewerbsmäßig besetzt. Die private Arbeitsvermittlung strebt immer an, Anbieter und Nachfrager, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zu einem für beide Seiten passenden Abschluss eines Arbeitsvertrages zu führen.
Private Arbeitsvermittlungen können diese Leistung auch im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit ausführen – wenn sie einen Vermittlungsgutschein von dieser erhalten. Grundsätzlich wird eine private Arbeitsvermittlung zum Beispiel tätig, sobald es einen Vermittlungsvertrag zwischen dem arbeitssuchenden Bewerber und der Arbeitsvermittlung gibt. Im Erfolgsfall, also wenn ein passender Job vermittelt wurde, zahlt in diesem Fall der Bewerber die Vermittlungsgebühr. Liegt ein Vermittlungsgutschein vor, übernimmt die Arbeitsagentur diese Kosten.
Andersherum wird eine private Arbeitsvermittlung tätig, wenn Unternehmen oder eine Institution sie mit der Personalsuche beauftragen. In diesem Fall ist der künftige Arbeitgeber bei Vermittlungserfolg zur Zahlung der Provision verpflichtet. Der private Dienstleister führt dabei nicht allein die Vermittlung in eine Stelle aus. Zu seinen Aufgaben gehören außerdem Hilfen für den Arbeitnehmer in Form von Profiling, Coaching und dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen. Der private Arbeitsvermittler prüft also sehr genau, welche vakante Stelle zu den Wünschen des Bewerbers passt.
Da Ärzte zu einer vom Fachkräftemangel betroffenen Berufsgruppe zählen, haben sie auf dem Arbeitsmarkt derzeit eine große Auswahl an interessanten Stellen – vielleicht sogar eine zu große. Wenn sie sich also für eine berufliche Veränderung interessieren, profitieren sie maßgeblich davon, eine spezialisierte private Arbeitsvermittlung zu beauftragen.
Entscheiden sie sich in diesem Fall für Facharztvermittlung.de, profitieren sie von vielen Vorteilen. Einer der wichtigsten: Die Vermittlungsleistung von Facharztvermittlung.de ist für Bewerber kostenlos. Denn die auf Ärzte fokussierte Arbeitsvermittlung unterhält langjährige, beste Kontakte zu namhaften Klinik-Trägern, sodass sie stets Zugriff auf ansprechende vakante Stellen haben.
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