Arztpraxis

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Arztpraxis: Wo sich Ärzte den Traum der Niederlassung erfüllen

Sich mit der Gründung einer eigenen Praxis selbstständig zu machen, ist der Wunsch vieler Fachärzte. 

Bei einer Arztpraxis handelt es sich um eine freiberuflich geführte Einrichtung, in der niedergelassene Mediziner Patienten empfangen, beraten, untersuchen und therapieren. Arztpraxen sind dabei auch eigenständige Wirtschaftsbetriebe, die mit einem gewissen betriebswirtschaftlichen Sachverstand geführt werden müssen. 

Die Räume in einer Arztpraxis 

Eine moderne Arztpraxis besteht gewöhnlich aus mehreren Räumen. Neben dem Empfang und dem Wartezimmer gibt es häufig mehrere Behandlungszimmer, auch dann, wenn nur ein Arzt praktiziert. Das hat zum Vorteil, dass der Mediziner Zeit beim Patientenwechsel einspart. Dazu gehören: 

  • Aufrufen des Patienten
  • Aus- und Ankleiden
  • Untersuchungen und Tests durch Assistenzpersonal
  • Wirk- und Ruhezeiten bei Behandlungen
  • Einweisung und Schulung 

Häufig gibt es in einer Arztpraxis einen Raum, der nicht der Beratung dient, sondern nur für das Verabreichen von Injektionen, Verbandswechsel oder apparative Diagnostik genutzt wird. Eine Praxis ist zudem mit einer kompletten Büroeinrichtung ausgestattet. Sogenanntes nichtärztliches Fachpersonal – früher auch Sprechstundenhilfe genannt – erledigt die gesamte Ablage, Telefonate, Abrechnungen und den Schriftverkehr. 

Kassenzulassung nötig für das Führen einer Arztpraxis 

Für eine Arztpraxis – solange sie nicht nur Privatpatienten behandeln soll – ist eine Kassenzulassung erforderlich. Dies ist die Berechtigung eines Arztes, Psychotherapeuten oder Zahnarztes, seine Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) und somit über die gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen. Wer die Kassenzulassung nicht hat, ist dazu folglich nicht berechtigt. 

Um eine Zulassung als Vertragsarzt zu erhalten, ist ein Eintrag in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) notwendig. Zudem sollte im Vorfeld geprüft werden, ob es dort, wo die Praxis gegründet werden soll, auch ein freier Arztsitz vorhanden ist. Wo es Arztsitze gibt, hängt von der Bedarfsplanung in einer Region ab. Diese wird durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) ermittelt. 

Um ins Arztregister eingetragen zu werden, muss ein Arzt über die Approbation verfügen und einen erfolgreichen Abschluss einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder einer Facharztausbildung vorweisen können. 

Arztpraxis: Die richtige Form wählen

Wer sich als Arzt niederlassen möchte, muss sich neben dem Standort auch für eine Praxisform entscheiden. 

Eine Einzelpraxis ist für viele besonders attraktiv. Sie ist mit 58 Prozent die am häufigsten gewählte Praxisform in Deutschland. Der Arzt ist hier selbstständiger und unabhängiger Unternehmer und hat absolute Entscheidungsfreiheit – sei es bei der Gestaltung seiner Arbeitszeiten oder auch der medizinischen Ausrichtung und besonderen Handschrift. Mit der Freiheit kommt jedoch auch die volle Verantwortung, zum Beispiel für die Kosten für die Räume der Arztpraxis, Angestellte und Ausstattung. Der Verwaltungsaufwand ist hoch, was gerade für jüngere Ärzte eine besondere Herausforderung darstellt, da sie im Medizinstudium und in den ersten Berufsjahren nicht die Unternehmerrolle erlernen. Und auch, wenn die Arbeitszeiten und Sprechstunden flexibel gestaltet werden können, ist die Führung einer eigenen Arztpraxis sehr zeitaufwändig, sodass mitunter das Familienleben darunter leidet und eine Tätigkeit in Teilzeit nur schwer zu verwirklichen ist. 

Während die Einzelpraxis die populärste Form der Arztpraxis ist, wählen auch viele die der Gemeinschaftspraxis: Davon gibt es in Deutschland 20.000. In der Gemeinschaftspraxis, auch Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) genannt, arbeitet der Arzt mit Kollegen derselben oder auch einer ergänzenden Fachrichtung zusammen. Zwar ist jeder in seiner medizinischen Tätigkeit unabhängig, doch wird alles andere geteilt: das Personal, die Räume, die Einrichtung, aber auch der Patientenstamm – und abgerechnet wird über dieselbe Abrechnungsnummer. 

Viele Ärzte mit Familie arbeiten gern in einer Berufsausübungsgemeinschaft, da nicht die gesamte Verantwortung auf ihren Schultern lastet und sie nicht ständig präsent sein müssen. Wichtig ist, dass die Chemie zwischen den Beteiligten stimmt – und zwar fachlich, persönlich und auch in Bezug auf Werte oder Ziele. 

Praxisgemeinschaft: Gemeinsame Ressourcennutzung

Die Form der Praxisgemeinschaft ist ein Mittelweg zwischen Einzelpraxis und Gemeinschaftspraxis. Hier schließen sich mehrere Vertragsärzte zusammen, um gemeinsam Räumlichkeiten, Geräte und Personal zu nutzen und so Kosten zu sparen, die in einer Einzelpraxis allein getragen werden müssten. Der Unterschied zur Gemeinschaftspraxis: Sie praktizieren komplett unabhängig voneinander und jedes Praxismitglied erstellt seine eigenen Abrechnungen und hat einen eigenen Patientenstamm. Die Gründung einer Praxisgemeinschaft muss der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) angezeigt werden, ist aber nicht genehmigungspflichtig durch den Zulassungsausschuss. Auch das unterscheidet die Praxisgemeinschaft von der Gemeinschaftspraxis: Dort muss eine Genehmigung durch den Zulassungsausschuss erfolgen. 

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