Bereitschaftsdienst

Bereitschaftsdienst

Bereitschaftsdienst im ärztlichen Arbeitsalltag

Wenn Ärzte Bereitschaftsdienst haben, bedeutet dies in der Regel den Einsatz zu wenig bequemen Zeiten. Der Bereitschaftsdienst ist nachts, an Wochenenden und an Feiertagen gefordert. Er steht Kranken dann zur Verfügung, wenn reguläre Arztpraxen nicht besetzt sind oder geschlossen haben.

Ein niedergelassener Arzt im Bereitschaftsdienst arbeitet in Deutschland zum Beispiel beim Kassenärztlichen Notdienst oder im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Parallel dazu leisten auch Ärzte, die in Kliniken angestellt sind, Bereitschaftsdienste. Ein Arzt im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst ist für Patienten zuständig, die zwar nicht bis zur nächsten regulären Sprechstunde warten können, aber deren Behandlung dennoch nicht so dringlich ist, dass der Einsatz des Rettungsdienstes notwendig wird.  

Welche Ärzte leisten den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst?

Es sind in den meisten Fällen niedergelassene Ärzte, die zusätzlich zu ihren üblichen Sprechstunden-Zeiten ihre Dienste im Bereitschaftsdienst leisten. Sie werden von einer Notdienstzentrale koordiniert, an die Patienten sich zunächst telefonisch wenden können. Die Zentrale bemüht sich zunächst um telefonische Beratung der Anrufer, entscheidet aber je nach Fall für einen Hausbesuch durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst.

In größeren Städten steht für Patienten, die mobil genug sind, alternativ eine Notfallpraxis zur Verfügung. Dort sind Ärzte im Bereitschaftsdienst vor Ort und helfen Patienten, die selbst in die Notfallpraxis kommen können. Wird ein zusätzlicher Facharzt, zum Beispiel ein Facharzt für Kinderheilkunde, benötigt, wird auch dieser zum Bereitschaftsdienst gerufen.  

Vor allem Fachärzten steht daher eine ansprechende Option offen, um zusätzliche Bereitschaftsdienste übernehmen zu können. Denn diesem Wunsch wird das spezialisierte Karrierenetzwerk Facharztvermittlung.de gerecht. Fachärzte müssen sich lediglich innerhalb von drei Minuten registrieren – alles Weitere, also beispielsweise ein zusätzlicher Arbeitsvertrag, der vor allem den Bereitschaftsdienst vorsieht, wird innerhalb kurzer Zeit bereitgestellt.

Jeder Arzt im Bereitschaftsdienst ist stets darauf vorbereitet, kompliziertere Fälle an den Rettungsdienst oder in die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu verweisen, wenn ihnen im Rahmen des Hausbesuches oder der Notfallpraxis durch den Bereitschaftsdienst nicht ausreichend geholfen werden kann. Weiterhin hält der ärztliche Bereitschaftsdienst eine enge Verbindung zu Nacht- und Bereitschaftsapotheken – denn oftmals werden Medikamente so schnell wie möglich benötigt.

Der Bereitschaftsdienst ist kein Notarzt

Es klingt ähnlich, ist aber etwas Unterschiedliches: Der ärztliche Notdienst oder Bereitschaftsarzt und der Notarzt werden häufig verwechselt. Während letzterer gemeinsam mit dem Rettungsdienst medizinische Notfälle behandelt, vertritt der Arzt im Bereitschaftsdienst lediglich reguläre, niedergelassene Ärzte außerhalb der üblichen Öffnungszeiten. Da es sich um keine medizinischen Notfälle handelt, hat der Arzt im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst ein Zeitfenster von etwa bis zu drei Stunden, innerhalb dessen er seine Patienten behandelt.

Wichtig zu wissen ist auch, dass der ärztliche Bereitschaftsdienst von Notaufnahmen abzugrenzen ist und in der Regel auch keine räumliche Verbindung besteht. Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst ist folglich auch dafür zuständig, die Notaufnahmen von leichteren Fällen zu entlasten.  

Bereitschaftsdienst: die Vergütung

Die Vergütung für einen niedergelassenen Arzt, der Bereitschaftsdienst leistet, ist je nach Bundesland geregelt. Sie ist zum einen mit Fallpauschalen zu berechnen, die unterscheiden, ob es sich um Behandlungsdienst, Telefondienst oder Fahrdienst handelt. Alternativ ist auch die Abrechnung nach Stundensätzen möglich. Es herrschen an Werktagen und -nächten andere Bedingungen als an Wochenenden und an Feiertagen. Zusätzlich werden Pauschalen je Schicht gezahlt. Niedergelassene Ärzte, die Bereitschaftsdienste übernehmen, können ihr Grund einkommen als Arzt durch die zusätzlichen Dienste zu optimieren.  

Im Fall angestellter Ärzte, zum Beispiel in Kliniken, regeln der Arbeits- und Tarifvertrag, ob der Bereitschaftsdienst monetär oder zeitlich vergütet wird. Ärzte, die ihren Arbeitsplatz in Zusammenarbeit mit dem Karrierenetzwerk Facharztvermittlung.de geschlossen haben, haben in diesem Zusammenhang ein maßgebliches Mitspracherecht bezüglich zu leistender Bereitschaftsdienste. So bestimmen Ärzte, die für Facharztvermittlung.de in der Zeitarbeit tätig sind, selbst über mögliche Zuverdienste.

Muss ein Arzt Bereitschaftsdienst leisten?

Grundsätzlich gilt für angestellte Ärzte: Bereitschaftsdienst muss nur geleistet werden, wenn dies im Arbeitsvertrag festgehalten wurde. Ist dies der Fall, wird der Bereitschaftsdienst durch den Klinikchef oder den leitenden Stationsarzt angeordnet. Ärzte müssen wissen, dass der Bereitschaftsdienst in Kliniken üblich ist, sodass Tarif- und Arbeitsverträge diese Dienste vorsehen.  

Gemäß Bundesarbeitsgesetz (BAG) bilden also der Arbeitsvertrag und der Tarifvertrag die rechtliche Grundlage für den Bereitschaftsdienst. Weiterhin gilt gemäß BAG der Bereitschaftsdienst für Ärzte als normale Arbeitszeit. Demzufolge muss der angestellte Arzt sich während des Bereitschaftsdienstes an dem Ort aufhalten, den der Arbeitgeber ihm vorgibt. Damit ist der Bereitschaftsdienst von der Rufbereitschaft zu unterscheiden – denn während letzterer darf der eingeteilte Arzt seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen, solange er gut verfügbar ist.

Facharztvermittlung.de: Bereitschaftsdienst nach Wunsch

Diese gesetzlichen Regelungen für den Bereitschaftsdienst sollten Ärzte kennen. Das bedeutet, wer für einen Klinik-Träger als Mediziner tätig werden möchte, sollte sich auf die Übernahme von Bereitschaftsdiensten einstellen. Doch Sie haben dennoch Mitspracherecht bei der Gestaltung Ihres beruflichen Alltags! Facharztvermittlung.de vermittelt Ihnen eine adäquate Stelle gemäß Ihren Wünschen und berücksichtigt dabei selbstverständlich, ob der Bereitschaftsdienst in Ihr Leben passt oder ob Sie sich eine Stelle wünschen, die keinen Bereitschaftsdienst vorsieht.  

Bei Facharztvermittlung.de können Ärzte zudem den Bereitschaftsdienst als zusätzliche Einkommensquelle festlegen – oder bestimmen, dass sie ausschließlich Bereitschaftsdienste übernehmen möchten. Denn bei einigen Medizinern ist auch dieses Modell gefragt.

Wie auch immer Sie arbeiten möchten: Facharztvermittlung.de verfügt über hervorragende Kontakte zu Top-Trägern – und bietet folglich einen großen Pool an ansprechenden Jobs für hervorragende Ärzte. Registrieren Sie sich deshalb jetzt mit wenigen Klicks bei Facharztvermittlung.de und finden Sie zu Ihrem Wunsch-Job – ob mit oder ohne Bereitschaftsdienst.

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