Blutspendedienst

Blutspendedienst

Fachbereich der Abgabe von Blut zu therapeutischen Zwecken

 

Definition des Blutspendedienstes

Unter Blutspende wird die freiwillige Abgabe von Blut als Sachleistung an Dritte für wissenschaftliche oder therapeutische Zwecke verstanden. Mit dem Begriff Blutspendedienst werden kommerzielle oder gemeinnützige Organisationen bezeichnet, die Blutspenden durchführen. 

Die Spenden werden entsprechend gesetzlicher Vorgaben untersucht und die Freigabe zur Verwendung am Patienten erst bei Unbedenklichkeit der Befunde aus Laborsicht erteilt. In jedem Bundesland gibt es eine Blutspende-Zentrale, die auf Landesebene verantwortlich für den Nachschub an unterschiedlichen Blutspenden ist.

Blutspendedienst: Wissenswerte Informationen

Bundesweit werden täglich etwa 15.000 Blutspenden benötigt. Blutspendedienste sind dafür verantwortlich, dass immer genügend Präparate auf Lager sind, um Krankenhäuser zu versorgen und Medikamente herstellen zu können. Sie organisieren die Termine, führen sie durch und sichern dadurch die Versorgung der Patienten deutschlandweit.

Das Rote Kreuz gründete bereits in den 1920er-Jahren erste Blutspendeeinrichtungen. Noch heute organisiert das DRK den größten Teil der Blutspenden im Land. Der medizinische Fortschritt und die kontinuierlich steigende Lebenserwartung der Menschen lassen den Bedarf an Spenden steigen, nicht nur auf nationaler Ebene.

Aufgabenfelder des Blutspendedienstes

In größeren Städten gibt es private und kommunale Blutspendedienste, die von den Kliniken organisiert werden. Viele Kliniken verfügen über eine Blutbank, bei der man gegen eine Aufwandsentschädigung spenden kann. Dieses Blut wird zur Deckung des eigenen Klinikbedarfes gesammelt. Neben der Entnahme von Vollblut kommt auch die Spende einzelner Blutbestandteile, etwa durch Aphrese, infrage. Folgende Blutbestandteile können gespendet werden:

  • Erythrozyte
  • Leukozyten
  • Thrombozyten
  • Plasma

Als Spender kommen alle Menschen infrage, die mindestens 18 Jahre alt sind, bei denen keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen und die einen Mindest-Hb-Wert aufweisen. Zwischen zwei Blutspenden wird in der Regel eine Ruhezeit von drei Monaten empfohlen. Dauerhafte oder zeitweilige Ausschlussgründe können sein:

  • HIV
  • Hepatitis C
  • Tätowierungen innerhalb der letzten vier Monate
  • Drogenkonsum
  • Tropenaufenthalte im letzten Halbjahr
  • Stammzellenspende

Um Verklumpungen zu vermeiden, wird nur Blut der eigenen Blutgruppe transfundiert. Notfalls können aber jedem Empfänger Erythrozyten-Konzentrate der Universalspender-Blutgruppe O- verabreicht werden. In der Regel wird dem Empfänger nicht das Vollblut verabreicht, sondern Blutbestandteile.

Karriere im Blutspendedienst

Ein medizinisches Versorgungssystem ohne Blutspenden? Undenkbar! Viele Operationen und Transplantationen sind nur dank moderner Transfusionsmedizin möglich. Schwere Verletzungen, lebensbedrohliche Krankheiten oder andere Notfälle können ohne Fremdblut nicht optimal behandelt werden. Gespendetes Blut kommt statistisch gesehen am häufigsten zum Einsatz bei 

  • der Krebstherapie   
  • Herzerkrankungen 
  • Magen-Darm-Erkrankungen
  • Verletzungen nach Unfällen

Ob im Akutfall, um Unfälle zu überleben oder regelmäßig aufgrund chronischer Krankheit: Patienten in allen Lebenslagen und Bevölkerungsgruppen brauchen Blutpräparate. Blut ist für alle Körperfunktionen unerlässlich. Ist ein menschlicher Organismus erkrankt und nicht in der Lage, genügend Blut für das eigene Überleben zu produzieren, ist er auf eine Bluttransfusion angewiesen. Bei schweren Unfällen, Verletzungen, Operationen oder inneren Blutungen kann der Blutverlust derart hoch sein, dass der Körper die Organe nicht mit ausreichend Sauerstoff versorgen kann. Die Patienten sind dann zum Überleben auf die Spende von gesunden Menschen angewiesen, denn Blut ist einzigartig und kann nicht künstlich hergestellt werden. Ärzte sind in den Blutspendezentren für die medizinische Beaufsichtigung des Spendebetriebes gemäß den Vorschriften des Transfusionsgesetzes und den Richtlinien zur Gewinnung von Blut- und Blutbestandteilen sowie Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) verantwortlich. Sie kontrollieren die

  • Spenderauswahl durch umfassende Anamneseerhebung und Beratung.
  • Spende, führen schwierige Punktionen selbst durch oder leiten bei Zwischenfällen Notfallmaßnahmen ein.

Insgesamt sorgen Ärzte durch die Einhaltung der Maßnahmen für die Qualitätssicherung nach den gesetzlichen Auflagen. Um diese Aufgabenbereiche erfolgreich realisieren zu können, sollten Ärzte regelmäßig an internen und externen Weiterbildungen teilnehmen.

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