Die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft e.V. (DKG) wurde 1949 gegründet und bildet einen Zusammenschluss der Spitzen- und Landesverbände der Krankenhausträger.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und auf dem Gebiet des Krankenhauswesens.
Dabei nimmt die DKG ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr. In Kooperation mit staatlichen und sonstigen Institutionen des Gesundheitswesens sorgt sie für die Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser.
Darüber hinaus pflegt und fördert die Deutsche Krankenhausgesellschaft den Erfahrungsaustausch und unterstützt die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. Sie bearbeitet Grundsatzfragen, die nicht nur einzelne Spitzen- und Landesverbände betreffen. Zudem informiert die DKG die Öffentlichkeit und unterstützt staatliche Körperschaften und Behörden bei der Vorbereitung und der Durchführung von Gesetzen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft stellt fünf stimmberechtige Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Die DKG wurde 1949 vom damaligen Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, Dr. Peter van Aubel, gegründet und bestand aus einem Zusammenschluss der verschiedenen Krankenhausträger. Die Gründung der Gesellschaft trug maßgeblich dazu bei, dass die Krankenhausversorgung nach dem Zweiten Weltkrieg flächendeckend wiederhergestellt werden konnte.
Das Fokus lag dabei auf den erlassenen Landeskrankenhausgesetzen und der Bundespflegesatzverordnung und deren Ausführung und Einhaltung. Die vielen nachfolgenden Gesetze und Gesetzesänderungen prägen das Aufgabenfeld der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft bis heute.
Die Gesellschaft wird vom obersten Gremium, dem Präsidium, und einem Hauptgeschäftsführer geleitet. Diesen beiden Positionen nachgeordnet sind die Bereiche Politik, Presse und Öffentlichkeitsarbeit, EU-Politik, Internationales und Gesundheitswirtschaft sowie die Stabsstellen Personalwesen und Verwaltung als auch die Zeitschrift „Das Krankenhaus“. Die Dezernate Personalwesen und Krankenhausorganisation, Krankenhausfinanzierung und Krankenhausplanung, EDV und Statistik, Recht und Medizin komplettieren die DKG-Geschäftsstelle.
Insgesamt besteht die Gesellschaft aus 28 Mitgliederverbänden, davon 12 Spitzenverbände der Krankenhausträger und 16 Landesverbände der Krankenhausträger (Landeskrankenhausgesellschaften).
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft als Teil der Selbstverwaltung verfolgt gemeinnützige Ziele und ist in erster Linie als Interessenvertretung für ihre Mitglieder tätig. Sie ist zuständig für die Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit aller Krankenhäuser in Deutschland. Weitere Aufgaben sind:
Weiterhin befasst sich die DKG mit diversen Themen, zu denen sie Stellungnahmen, Leitfäden, Verzeichnisse und Register, zahlreiche Dokumente und Artikel erarbeitet und veröffentlicht. Die Themenschwerpunkte umfassen zum Beispiel:
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