Sie liegt jeder Behandlung zugrunde: die Diagnose. Das Wort Diagnose stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet „Entscheidung“ oder „Unterscheidung“. Es bezeichnet die fachkundige Bestimmung einer Krankheit.
Dazu betrachtet der Facharzt alle erhobenen Befunde und Beschwerdebilder. Dabei kann es sich um einzelne oder auch kombinierte Symptome handeln. Um die Diagnose stellen zu können, stellt der Mediziner zielgerichtete Fragen (Anamnese), führt körperliche Untersuchungen durch sowie bildgebende Verfahren oder gegebenenfalls Laboruntersuchungen ausschlaggebender Proben, wie etwa mittels Blutabnahme oder einer Biopsie. Aus all diesen Bestandteilen ergibt sich eine Diagnose, auf der dann die Therapieoptionen basieren. Auch Psychiater und Psychotherapeuten stellen Diagnosen, ebenso gibt es Pflegediagnosen, die Maßnahmen zur Betreuung oder Behandlung Pflegebedürfiger zugrundeliegen.
Die Findung der Diagnose bezeichnet man als Diagnostik. In die Diagnose fließen auch Beurteilungen, Erfahrungswerte und Vorstellungen über die Krankheitsursache ein. Die sogenannte Routinediagnostik folgt einem bestimmten Schema und wird sowohl als reine Vorsorgemaßnahme als auch den Behandlungsleitlinien bei bestimmten Krankheitsbildern durchgeführt. Dazu gehören:
Eine Diagnose ist nicht immer sicher. Die ideale Diagnose entsteht dann, wenn alle Einzelbefunde eine klare Bestimmung des Krankheitsbildes zulassen. Doch das ist nicht immer möglich, daher gibt es verschiedene Herangehensweisen, um eine möglichst sichere Diagnose stellen zu können.
Generell wird bei der Diagnosestellung wie folgt vorgegangen: Der Facharzt untersucht den Patienten und erstellt eine Arbeitsdiagnose. Diese zieht weitere Befunderhebungen nach sich. Je nach Ergebnis dieser Befunde wird die Arbeitsdiagnose beibehalten, vertieft oder verworfen. So wird sich an die Abschlussdiagnose herangetastet.
Häufig verlangt die sichere Feststellung einer Krankheit die apparative Diagnostik, etwa bildgebende Verfahren. Hier wird zunächst ermittelt, wie hoch Kosten und Risiken der Maßnahme sind – etwa die Strahlenbelastung im Verhältnis zu den gewonnenen Erkenntnissen. Zur apparativen Diagnostik gehören beispielsweise:
Im Rahmen des gesetzlichen Abrechnungssystems G-DRG werden Diagnosen in Gruppen unterteilt per ICD-10 (Internationale Klassifikation der Krankheiten). Für Deutschland gilt eine deutsche Fassung, die ICD-10-Gm (German Modification), die das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information herausgibt.
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