Die elektronische Gesundheitskarte ist seit dem 01. Januar 2015 der einzig gültige Berechtigungsnachweis für Patienten, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können. Damit hat die elektronische Gesundheitskarte auch für Ärzte eine hohe Bedeutung: Denn mittels dieser Karte können sie ihre Tätigkeiten mit den Krankenkassen abrechnen.
Ab 2020 werden Schritt für Schritt viele weitere Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte eingeführt. Diese sollen der Verbesserung der medizinischen Versorgung ebenso dienen wie sie die Rolle der Patienten stärken sollen. Status Quo der elektronischen Gesundheitskarte sind administrative Daten der Versicherten, etwa Name, Geburtsdatum, Anschrift und Angaben zur Krankenversicherung. Dazu gehören die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus. Hier ist wichtig, ob die Patienten als eigenständige Mitglieder versichert sind, als Familienversicherte oder als Rentner. Außerdem ist ein Lichtbild auf der elektronischen Gesundheitskarte enthalten. Auf der neuen elektronischen Gesundheitskarte ist nun – anders als auf der ehemaligen Krankenversichertenkarte – auch das Geschlecht gespeichert. Viele weitere Neuerungen werden folgen.
Ärzte, die spielerisch mit allen Inhalten und Möglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte umgehen, können vor allem in Arztpraxen auf wunderbare Karriereaussichten blicken. Denn dort, vor allem in Hausarztpraxen, ist ein sehr persönlicher Kontakt mit den Patienten an der Tagesordnung. Da ist es sinnvoll, wenn die Ärzte auch zum Umgang mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte beraten können. Bringen auch Sie Ihre Karriere als Mediziner voran – mit spannenden Jobs von Facharztvermittlung.de.
Nach und nach werden weitere Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte eingesetzt werden. Folgend auf die Angabe zum Geschlecht wird als Nächstes die Integration der Europäischen Krankenversicherungskarte folgen: Sie findet Platz auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte. Mit ihrer Hilfe können Patienten sich künftig sehr unbürokratisch innerhalb von Europa behandeln lassen.
Der nächste Schritt ist nicht sichtbar für den Versicherten, aber überaus praktisch für ihn. Denn es soll einen Online-Abgleich der auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Stammdaten mit den der Krankenkasse vorliegenden geben. Hat der Versicherte nun zum Beispiel eine Adressänderung an seine Krankenkasse gemeldet, wird die elektronische Gesundheitskarte beim nächsten Arztbesuch automatisch aktualisiert. Das hat viele Vorteile: Zum einen müssen die Krankenkassen keine neuen Karten ausgeben. Zum anderen können elektronische Gesundheitskarten, die gestohlen wurden oder verloren gegangen sind, nun deutlich schneller und einfacher erkannt werden. Auch die Arztpraxis profitiert davon, dass ihre Patientendatei stets aktuell ist.
Werden Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert, kann dies Leben retten. Auf eigenen Wunsch können Versicherte veranlassen, dass Informationen zu Allergien oder zu relevanten Vorerkrankungen auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Es kann weiterhin auf der elektronischen Gesundheitskarte ein Notfalldatensatz angelegt werden, der zum Beispiel auch einen Notfallkontakt enthält. Tritt ein Notfall ein, etwa ein Unfall, haben die Notfallkräfte Zugang zu diesen wichtigen Informationen. Versicherte können ansonsten mittels einer PIN-Eingabe auf die Daten ihrer elektronischen Gesundheitskarte zugreifen. Im Rahmen ihrer Regelversorgung können Versicherte auch entscheiden, die Notfalldaten ihren Behandlern zur Verfügung zu stellen.
Weil die Gefahr durch unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten hoch ist und nach wie vor Menschen an den Folgen sterben, können Personen, die mehr als drei Medikamente gleichzeitig einnehmen, sich einen Medikationsplan erstellen lassen. Dieser ist derzeit noch in Papierform erhältlich. In der Zukunft jedoch soll auch der Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Dies erleichtert den Zugang zu ihm sowie seine Aktualisierung.
Ab dem 01. Januar 2021 müssen die Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Sie enthält in einem ersten Schritt die auch auf der elektronischen Gesundheitskarten gespeicherten Notfalldaten und den Medikationsplan. Des Weiteren bietet die elektronische Patientenakte Platz für eigene Daten des Patienten. Blutzuckermessungen oder ähnliche Informationen können auch von den Patienten eigenständig eingesehen werden. Patienten werden durch diese Möglichkeit mündiger und können eigene Entscheidungen hinsichtlich ihrer Therapie zu treffen. Ihre Gesundheit können sie auf diese Weise viel besser gemeinsam mit ihrem behandelnden Arzt gestalten.
Die elektronische Gesundheitskarte bietet also viele Vorteile – und der Versicherte entscheidet, welche von ihnen er nutzt. Vor allem im Hinblick auf Speicherung und Nutzung seiner Daten hat er die Entscheidungsfreiheit. Ob er Notfalldaten hinterlegt oder den Medikationsplan nutzt, kann er ebenso selbst festlegen wie die Dokumentation seiner Organspendebereitschaft. Es können sogar Daten für bestimmte Ärzte ein- und für andere ausgeblendet werden. Auch dürfen natürlich Einträge gelöscht werden. Das einzige, was verpflichtend bleibt, ist die Speicherung der Stammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte – ebenso wie auf der ehemaligen Krankenversicherungskarte.
Sorgen hinsichtlich der Datensicherheit müssen Versicherte sich mit der elektronischen Gesundheitskarte nicht machen. Speziell für den Datenaustausch im Gesundheitswesen wird eine Art Datenautobahn eingerichtet. Sie nennt sich Telematikinfrastruktur und erlaubt ausschließlich berechtigten und zugelassenen Nutzern im Gesundheitswesen, die zugehörigen Systeme zu verwenden.
Die hochgradig sensiblen medizinischen und persönlichen Daten werden durch die Telematikinfrastruktur zuverlässig geschützt. Daten der elektronischen Gesundheitskarte werden zum einen während der Übertragung durch moderne Verschlüsselungsverfahren geschützt. Zum anderen liegen sie zu keinem einzigen Zeitpunkt entschlüsselt vor. Sie kommen des Weiteren nur in einer vertrauenswürdigen Umgebung, etwa einer Arztpraxis, zum Einsatz. Die Daten zur Entschlüsselung liegen laut Gesundheitsministerium nur auf der persönlichen elektronischen Gesundheitskarte vor.
Dass Sie als Arzt sich mit der elektronischen Gesundheitskarte und deren Möglichkeiten auskennen, ist natürlich nur eine Randerscheinung Ihres anspruchsvollen Berufes. In erster Linie sorgen Sie als hochqualifizierter Facharzt für die Gesundheit Ihrer Patienten. Achten Sie nun darauf, dass es auch Ihnen gut geht und bringen Sie Ihre Karriere voran. Hilfreich dabei ist Facharztvermittlung.de, der Personalvermittler speziell für Ärzte.
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