Wenn aus einem Paar Eltern werden, ändert sich so einiges. Als wäre es im privaten Umfeld nicht turbulent genug, müssen Ärzte, die in Elternzeit gehen möchten, auch beruflich so einiges organisieren. Denn es müssen Absprachen mit dem Arbeitgeber oder dem direkten Vorgesetzten getroffen werden, um eine reibungslose Rückkehr nach der Elternzeit in die Praxis oder die Klinik sicherzustellen.
In Deutschland dürfen sowohl Mütter als auch Väter die Elternzeit in Anspruch nehmen, bis das dritte beziehungsweise das achte Lebensjahr des Kindes vollendet ist. Die Elternzeit ist ein rechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit gelten die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses als ruhend. Es besteht jedoch ein Rechtsanspruch auf Rückkehr an den Arbeitsplatz inklusive der früheren Arbeitszeiten. Vor allem für Ärzte sind vorherige verbindliche Absprachen empfehlenswert. Denn in Zeiten des Ärztemangels ist das Finden einer Elternzeitvertretung gar nicht so einfach.
Zahlreiche neue Gesetze machen das Elterngeld heutzutage sehr flexibel. Beispielsweise können die Eltern gleichzeitig in Elternzeit gehen oder während der Elternzeit in reduziertem Stundenumfang arbeiten. Das ist sogar für beide Elternteile parallel möglich. Des Weiteren kann die Elternzeit in bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden, bis das Kind das achte Lebensjahr vollendet hat. Zusätzlich gibt es weitere Sonderregelungen, etwa im Rahmen des Elterngeld Plus.
Eltern haben während der Elternzeit einen Rechtsanspruch darauf, an ihrem Arbeitsplatz in Teilzeit beschäftigt zu werden. Das wünschen sie möglicherweise, weil sie den Anschluss während der Elternzeit nicht verlieren wollen. Vor allem für Praxen kann diese Beschäftigungsform während der Elternzeit den Vorteil haben, dass möglicherweise keine Vertretung gesucht werden muss. Bei dem Vorliegen dringender betrieblicher Gründe kann der Antrag auf Arbeit während der Elternzeit aber auch abgelehnt werden.
Wie die Arbeit – oder Nicht-Arbeit – während der Elternzeit gestaltet wird, steht in engem Zusammenhang mit dem Elterngeldbezug. Hier gibt es verschiedene Varianten, von denen sich nicht jede mit der Teilzeittätigkeit während der Elternzeit verbinden lässt. Mit dem Basiselterngeld unterbrechen Eltern ihre berufliche Tätigkeit für ganze zwölf Monate komplett. Sie erhalten dann gemäß ihres vorherigen Einkommens den höchstmöglichen Satz an Elterngeld.
Eine weitere Form ist das ElterngeldPlus. Es soll besonders die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken. Es funktioniert so: Arbeiten Eltern nach der Geburt in Teilzeit statt wie zuvor in Vollzeit, kann das fehlende Einkommen durch das ElterngeldPlus aufgefangen werden. Mit dieser Variante könnten Eltern während dieser Zeit in geringem Umfang in einer Praixis oder Klinik arbeiten. Letzteres ist jedoch aufgrund der dortigen Abläufe eher unwahrscheinlich. Mit dem ElterngeldPlus ist alternativ auch eine längere Elternzeit möglich. In diesem Fall erhalten Eltern in jedem der 24 Monate die Hälfte des errechneten Basiselterngeldes.
Als letzte Variante ist noch der Partnerschaftsbonus während der Elternzeit möglich. Diesen erhalten Eltern sogar für zusätzliche vier Monate, wenn sie in dieser Zeit gleichzeitig jeweils zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Diese Variante ist vor allem für Ärzte geeignet, da diese Stundenanzahl an eine reguläre Teilzeitstelle angelehnt ist und sich gut in die Abläufe einbinden lässt. Der Partnerschaftsbonus in Kombination mit dem ElterngeldPlus sei laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend besonders beliebt.
Eltern haben nach der Elternzeit einen Anspruch auf die Rückkehr in ihren alten Job zu den vorherigen Bedingungen. Hierfür ist Ärzten zu raten, alles rund um ihre Rückkehr in die Klinik oder die Praxis sehr rechtzeitig zu planen. Ist alles vertraglich geregelt, können Praxen nicht kurzfristig davor zurückschrecken, junge Eltern in großem Stundenumfang zu beschäftigen – aus Angst vor Fehlzeiten wegen kranker Kleinkinder. Wer allerdings nach der Elternzeit nur noch in Teilzeit arbeiten möchte, hat gemäß dem Teilzeitbefristungsgesetz auch dazu das Recht.
Außerdem zu beachten: Die Elternzeit müssen Eltern aus rechtlicher Sicht spätestens acht Wochen vor ihrem Beginn anmelden, um in den Genuss des besonderen Kündigungsschutzes zu gelangen. Dieser Kündigungsschutz endet mit dem Ablauf der Elternzeit. Wie die Planung auch aussieht: Wichtig ist immer eine gute Organisation für die Zeit nach der Rückkehr in den Job. Denn vor allem Ärzte erleben nach der Rückkehr aus der Elternzeit oft Unschönes: Die spannendsten Aufgaben übernehmen jetzt Kollegen, was bleibt, sind unbeliebte Routine-Aufgaben.
Sollte dieser Fall eintreten, steht qualifizierten Ärzten jede weitere berufliche Option offen. Für einen reibungslosen Übergang wenden Ärzte sich nach ihrer Elternzeit direkt an Facharztvermittlung.de. Die auf Mediziner spezialisierte Personalvermittlung arbeitet mit einem großen Netzwerk zusammen und hat ständig Zugang zu spannenden Vakanzen – die bestens zu den Ansprüchen motivierter Elternzeit-Rückkehrer passen.
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