Nach dem Medizinstudium, dem dritten Staatsexamen und einer erfolgreich bestandenen Approbation erhalten Jungmediziner in Deutschland die vollständige Berechtigung, den Arztberuf auszuüben. Sie treten ihre erste Stelle an als Assistenzarzt beziehungsweise Arzt in Weiterbildung: Die Facharztausbildung beginnt.
Sei es als Anästhesist, als Gynäkologe, als Chirurg, als Internist oder Allgemeinmediziner: Für alle ärztlichen Richtungen ist eine Facharztausbildung notwendig. Erst danach wird der Facharzttitel erworben. Dieser Titel ist Voraussetzung, um bestimmte Tätigkeiten ausüben zu dürfen sowie für die Zulassung als Vertragsarzt bei den gesetzlichen Krankenkassen. Wer die Karriereleiter in Richtung Ober- und Chefarzt erklimmen möchte, muss ebenfalls den Facharzttitel innehalten.
Meist kristallisiert sich eine Spezialisierung schon während des Medizinstudiums heraus und damit auch, welche Facharztausbildung später in Frage kommt. Die Facharztausbildung erfolgt unter Aufsicht der zuständigen Landesärztekammer an einem Universitätsklinikum oder einer Einrichtung der ärztlichen Versorgung mit entsprechender Weiterbildungsberechtigung.
Die Facharztausbildung dauert in Deutschland je nach Fachbereich gewöhnlich fünf bis sechs Jahre. Wer die Ausbildung in Teilzeit absolviert, für den verlängert sich die Zeit demensprechend. Wie sich eine Facharztausbildung zusammensetzt, ist unterschiedlich, allerdings ist sie meist mit dem Durchlaufen verschiedener Stationen verbunden. Hier das Beispiel der Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin:
Der Inhalt der Facharztausbildung ist vom Weiterbildungskatalog der Landesärztekammern für jedes Fach festgelegt. Ihn gilt es zu erfüllen, was sich die Jungärzte und –ärztinnen während der Facharztausbildung von ihrem Vorgesetzten schriftlich bestätigen lassen müssen. Die Bescheinigungen sind enorm wichtig, vor allem, wenn mal ein Chef- oder Arbeitsplatzwechsel geschieht. Wer dann nicht beweisen kann, dass bestimmte im Katalog vorgeschriebenen Tätigkeiten erfüllt worden sind, muss diese gegebenenfalls nachholen und somit seine Weiterbildung verlängern.
Die Facharztausbildung schließt mit einer Facharztprüfung bei der Landesärztekammer ab. Wer sie besteht, kann sich dann auch offiziell als Arzt niederlassen, also eine Praxis übernehmen oder neu gründen und neben Privatpatienten nun auch Kassenpatienten behandeln. Letzteres ist zudem nur möglich mit einer Mitgliedschaft bei der Landesärztekammer.
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