Ärzten stehen zahllose berufliche Möglichkeiten offen. Sie können angestellt in einer Klinik oder in einer Arztpraxis arbeiten oder sich mit einer eigenen Praxis selbstständig machen. Wer eine eigene Praxis eröffnet, ist üblicherweise bereits ein Facharzt für ein bestimmtes medizinisches Fachgebiet. So ist bei einer Praxis eigentlich immer die Rede von einer Facharztpraxis.
Sie wird von dem Facharzt betrieben, der zuvor eine mehrjährige Weiterbildung absolviert hat und diese mit der Facharztprüfung vor einer Landesärztekammer erfolgreich abgeschlossen hat. Damit behandelt der Arzt die Patienten, welche in seine Praxis kommen, gemäß dem Facharztstandard. Dieser ist in Deutschland ein anerkannter Standard der wissenschaftlichen Medizin, den ein sorgfältig arbeitender Facharzt erbringt.
Ist dieser selbstständig, so arbeitet er in den Räumlichkeiten seiner Facharztpraxis. Deren Ausstattung ist auf den Bedarf der jeweiligen Fachrichtung ausgerichtet. Empfang, Wartezimmer und Sprechzimmer besitzen jedoch alle Facharztpraxen. Sie werden durch sogenannte Funktionsräume ergänzt, die nicht der Beratung durch den Arzt zur Verfügung stehen, sondern dem Verbandswechsel, der apparativen Diagnostik oder dem Verabreichen von Injektionen dienen.
Als Betreiber einer Facharztpraxis ist ein Arzt zugleich auch Arbeitgeber für angestellte Fachärzte oder Medizinische Fachangestellte. Die Tätigkeit als angestellter Arzt in einer Facharztpraxis eignet sich, wenn das Arbeiten in Teilzeit gewünscht ist. Denn dieses Arbeitszeitmodell lässt sich für Ärzte eher in einer Facharztpraxis umsetzen, als dies in der straffen Organisation eines Krankenhauses der Fall ist.
Fachärzte, die bereits ganz bestimmte Vorstellungen zu ihrer beruflichen Tätigkeit in einer Facharztpraxis haben, können sich an den auf Ärzte spezialisierten Personalvermittler Facharztvermittlung.de wenden. Denn Facharztvermittlung.de arbeitet mit einem exzellenten Netzwerk im gesamten medizinischen Sektor zusammen. Spannende Jobs in Facharztpraxen sind daher laufend zu den gewünschten Konditionen verfügbar.
Inhaber von Facharztpraxen können sich mit ihrem Personalbedarf ebenfalls an Facharztvermittlung.de wenden. Im Rahmen der Ärztevermittlung in Deutschland und der Schweiz vermittelt Facharztvermittlung.de hervorragende Fachärzte aller Karrierestufen auch in Facharztpraxen. Dabei stehen verschiedene Modelle der Zusammenarbeit zur Verfügung – von befristeten Verträgen über unbefristete Festanstellungen bis zu Vertretungseinsätzen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ist alles möglich.
Um Kosten einzusparen, schließen niedergelassene Ärzte sich immer öfter zu Berufsausübungsgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen oder Praxisgemeinschaften zusammen. So können sie den Vorteil nutzen, sich Ausgaben für Personal, Miete oder Geräte zu teilen. Die jüngste Alternative ist in Deutschland das Medizinische Versorgungszentrum als Organisationsform, in der sich verschiedene Facharztpraxen zusammenschließen. Das Medizinische Versorgungszentrum bewährt sich vor allem in ländlichen Gegenden.
Eine Facharztpraxis ist neben dem medizinischen Aspekt selbstverständlich auch ein wirtschaftlicher Betrieb. Dieser kann als privatärztliche oder kassenärztliche Facharztpraxis betrieben werden. Die zugelassenen Vertragsärzte als Betreiber der Facharztpraxen haben Verträge mit den Versicherungsträgern der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn gesetzlich versicherte Patienten stellen den Hauptteil der Behandlungsfälle und somit der Anwendungsfälle des Vergütungssystems dar. Die Vertragslandschaft wurde in der letzten Zeit zum Beispiel durch Sonderverträge wie das Hausarztmodell, die integrierte Versorgung oder bestimmte Wahltarife erweitert. Somit wird die Abrechnung in der Facharztpraxis immer individueller.
Entgegen der landläufigen Meinung gehen auch die Einnahmen durch die Behandlung von Privatpatienten in den Facharztpraxen zurück. Die Einnahmen durch gesetzlich versicherte Patienten hingegen gingen zuletzt in die Höhe.
Wenn Ärzte sich entscheiden, ihre Facharztpraxis abzugeben, können sie sie zum Beispiel an ihren Ehepartner oder an ihre Kinder übergeben. Steht zur Debatte, die Facharztpraxis extern zu verkaufen, haben seit 2012 die Kassenärztlichen Vereinigungen ein Vorkaufsrecht, zu dem sie allerdings ein angemessenes Angebot vorlegen müssen.
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