Fortbildung im Beruf dient für Ärzte nicht allein dem Karrierewunsch, sondern ist überdies verpflichtend. Durch regelmäßige Fortbildung bleiben Ärzte stets auf dem neuesten Stand der Wissenschaft. Laut der Bundesärztekammer gehört die regelmäßige Fortbildung zum ärztlichen Selbstverständnis ebenso wie die ärztlichen Berufspflichten.
Ärzte bilden sich immer im Interesse ihrer Patienten fort. Indem sie an Fortbildungen teilnehmen, vertiefen Ärzte also laufend und während ihrer ganzen beruflichen Karriere ihre Kompetenzen als Mediziner. Die Bundesärztekammer betont weiterhin, dass die ärztliche Fortbildung davon geprägt sei, Kenntnisse in der Berufsausübung vertiefend anzuwenden.
Ärzte, die selbstständig eine eigene Praxis betreiben, sind für ihre regelmäßige Fortbildung selbst verantwortlich. Befinden Ärzte sich hingegen in einem Angestelltenverhältnis, gelten zusätzlich arbeitsrechtliche Aspekte für die Fortbildung. Fordert etwa der Klinik-Träger die regelmäßige Fortbildung, so muss er die angestellten Ärzte bei der Durchführung unterstützen. Hierfür kann eine bezahlte Freistellung vom Dienst sehr sinnvoll sein.
Diese Unterstützungsleistung kann der Arzt auch für eine Fortbildung beantragen, die er sich selbst ausgesucht hat. Mit diesem Wunsch nach Fortbildung kann ein Arzt vor allem dann erfolgreich sein, wenn er nachweisen kann, dass die jeweilige Fortbildung auch der Klinik zugutekommt. Grundsätzlich gilt für Ärzte, die gerne und regelmäßig Fortbildungen nachgehen möchten, dass sie nach einer entsprechen Stelle Ausschau halten sollten, auf der der Arbeitgeber bereit ist, Fortbildungen seiner Ärzte zu unterstützen.
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Für die Fortbildung aller Berufsgruppen gilt, dass ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber kein tatsächliches Recht auf Fortbildung hat. Doch Tarifverträge oder Kammern bieten andere Grundlagen. Für Ärzte regeln die Bundesärztekammern daher alles, was mit der Fortbildung zu tun hat. Zusätzlich zu diesen Vorgaben können Ärzte natürlich individuelle Klauseln bezüglich ihrer Fortbildung vereinbaren und im Arbeitsvertrag festhalten lassen.
Allen Angestellten steht laut Gesetz das Recht auf Bildungsurlaub zur Fortbildung zu. Dieser beträgt fünf Tage pro Jahr, die als bezahlte Freistellung zu gewähren sind. Wer in dieser Zeit eine Fortbildung absolviert, kann deren Thema und Inhalt sogar frei wählen – ein Zusammenhang zum Beruf ist nicht zwingend erforderlich. Die Kosten für eine Fortbildung während des Bildungsurlaubes muss jedoch der Arbeitnehmer allein übernehmen.
Wie eine Fortbildung für Ärzte aussieht, wird durch die Bundesärztekammer sehr genau definiert. Es ist etwa verpflichtend, dass die Fortbildung für Mediziner einer bestimmten Struktur folgt. So muss etwa der Teilnehmer zum Beispiel mit der Fortbildung das Ziel verfolgen, eine Facharzt-Qualifikation zu erlangen oder eine Aufbau-Spezialisierung durchzuführen.
Gut zu wissen ist auch, dass die Inhalte oder Zeiten einer Fortbildung immer nur Mindestanforderungen sind. Erreicht etwa ein Arzt in der zunächst vorgegebenen Zeit die Ausbildungsziele nicht, muss die Fortbildung für ihn verlängert werden. Er muss für einen weiteren Zeitraum an der zugelassenen Ausbildungsstätte verweilen. Während der Dauer der gesamten Fortbildung ist der Arzt hauptberuflich tätig und wird entsprechend vergütet.
Jede Fortbildung für Ärzte endet mit einer Prüfung. Nach deren Bestehen erhalten die Ärzte eine Anerkennungsurkunde mit einer Fortbildungsbezeichnung. Sie dient als Nachweis für die erworbene Kompetenz und sorgt für Qualitätssicherung in der Patientenversorgung.
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