Das Gesundheitsamt ist eine örtliche Behörde und ausführende Kraft des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Geleitet werden die Ämter in der Regel von einem Amtsarzt.
Gesundheitsämter sind in Deutschland entweder in staatliche Institutionen eingegliedert – etwa in Bayern und Baden-Württemberg in die Landratsämter – oder agieren als kommunale Gesundheits- und Gesundheitsbehörden. Der Begriff „Gesundheitsamt“ ist vielerorts nicht mehr die offizielle Bezeichnung. Viele Gesundheitsämter tragen heute den Titel „Fachdienst Gesundheit“, „Abteilung Gesundheitswesen“, „Sachgebiet Gesundheitswesen“ oder auch „Untere Gesundheitsbehörde“. Dennoch werden sie in der Gesellschaft weiterhin generell als Gesundheitsamt bezeichnet.
Das Tätigkeitsspektrum eines Gesundheitsamtes ist breit und reicht von Beratungen über die Erstellung von Gutachten bis hin zum Infektionsschutz. Folgende Aufgaben obliegen dem Gesundheitsamt:
Die Geschichte des Gesundheitsamtes als deutsche Institution begann Mitte der 1930er-Jahre. Die Ämter lösten die bis dato zuständigen Kreisärzte ab. Vorher waren Kreisärzte als staatliche Gesundheitsbeamte für einzelne Landkreise zuständig. Die Aufgaben des Kreisarztes beinhalteten die Seuchenabwehr, die Kontrolle medizinischen Personals sowie gerichtsärztliche Angelegenheiten.
Mit der Vereinheitlichung des Gesundheitswesens – ein Bestandteil der sogenannten Gleichschaltung während des Nationalsozialismus – wurden 1935 die Kreisärzte durch Gesundheitsämter ersetzt. Sie standen im Dienst der NS-Ideologie, so oblag ihnen auch die Aufgabe der „Erb- und Rassenpflege“ in der Abteilung Erbgesundheitsamt. Während dieser Zeit wiesen Amtsärzte zum Beispiel Zwangssterilisationen nach dem Gesetz zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“ an. Überdies erstellten sie Ehetauglichkeitszeugnisse nach dem Ehegesundheitsgesetz.
Nach dem Zweiten Weltkrieg existierten die Gesundheitsämter in der Bundesrepublik weiter, während sie in der DDR erst wieder kurz vor der Wende als städtische Einrichtungen eingeführt wurden.
Heute gibt es rund 400 kommunale Gesundheitsämter. In Großstädten und Ballungsräumen zählen die Behörden häufig mehr als 100 Mitarbeiter, in ländlichen Regionen manchmal weniger als 20 Beschäftigte. Die Besetzung ist stets multiprofessionell und reicht von Ärzten über sozialmedizinische Assistenten, Sozialarbeiter bis hin zu Hygienekontrolleuren. Gesundheitsämter sind unverzichtbar in der Gestaltung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung, denn sie kennen die lokalen Gegebenheiten, wie etwa Stadt- und Verkehrsentwicklung, Kinderbetreuungsangebote, Umweltthemen und die demografische Struktur vor Ort.
Für Fachärzte verschiedenster Fachrichtungen bieten sich zahlreiche Möglichkeiten an Gesundheitsämtern. Mediziner arbeiten etwa im Pädiatrischen Dienst, im Infektionsschutz und in der Hygieneüberwachung oder als Amtsarzt und somit Leiter der Behörde.
Aktuell werden Gesundheitsämter vor große Herausforderungen gestellt, wie zum Beispiel durch den stark gestiegenen Bedarf medizinischer Versorgung von Geflüchteten und die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Gleichzeitig beklagen viele der Ämter einen Fachkräftemangel. Ärzte, die in Gesundheitsämtern angestellt sind, werden nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bezahlt – und verdienen damit weniger als ihre Kollegen an Kliniken. Daher wird derzeit eine Abwanderung von Fachärzten beobachtet.
Die Arbeit in Gesundheitsämtern bietet aber – neben einer gesicherten Stelle – auch viele Vorteile. Sie ist abwechslungsreich und häufig weniger hektisch als etwa in einem Krankenhaus. Weitere Vorteile sind die geregelten Arbeitszeiten, die Familienfreundlichkeit und die optimale Work-Life-Balance. Darüber hinaus erhalten Fachärzte spannende Einblicke in die öffentliche Verwaltung und genießen das gute Gefühl, dem Allgemeinwohl zu dienen.
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