Gesundheitssystem

Gesundheitssystem

Gesundheitssystem: Ein wichtiges Netz aus verschiedenen Instanzen

Das Gesundheitssystem in Deutschland besteht aus zahlreichen Einrichtungen und Akteuren. Dazu gehören sowohl Verbände als auch Interessensvertretungen der verschiedenen Berufsgruppen, Krankenversicherungen, Einrichtungen der Qualitätssicherung, dem Gesundheitsministerium sowie Patientenorganisationen. 

Sie alle tragen im Gesundheitssystem die Versorgung und von kranken und verletzten Menschen. Die Versorgung lässt sich in folgende drei Bereiche gliedern: 

  • die ambulante Versorgung
  • den Krankenhaussektor
  • die ambulante und stationäre Rehabilitation 

Das Gesundheitssystem basiert auf vier Säulen: 

  • Versicherungspflicht: Die Pflicht aller Bundesbürger, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern 
  • Beitragsfinanzierung: Die Finanzierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland erfolgt überwiegend durch Beiträge der krankenversicherten Bürger, der Arbeitgeber sowie aus Steuereinnahmen.
  • Solidaritätsprinzip: Alle gesetzlich Versicherten tragen als „Solidargemeinschaft“ gemeinsam das persönliche Risiko der Kosten, die durch eine Krankheit entstehen. Der Anspruch auf medizinische Versorgung und Lohnfortzahlung gilt für jeden Versicherten unabhängig von Einkommen und gezahlten Beiträgen. 
  • Selbstverwaltungsprinzip: Zwar beschließt der staat die Rahmenbedingungen für die medizinische Versorgung, jedoch werden die Organisation und Finanzierung einzelner Leistungen von der sogenannten Selbstverwaltung im Gesundheitswesen durchgeführt. Deren oberstes Gremium im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). 

Das deutsche Gesundheitssystem historisch

Das Fundament für das Gesundheitssystem in Deutschland wurde bereits im Mittelalter gelegt, als bestimmte Berufsgruppen in sogenannten Zünften organisiert waren. Für Mitglieder existierten Vorformen der solidarischen Krankenversicherung, und sie zahlten ihre Beiträge in eine gemeinsame Kasse ein. Erkrankte ein Angehöriger der Zunft undgeriet dadurch in Not, so wurde er durch die anderen Mitglieder unterstützt.Die erste Aufzeichnung über die sogenannte „Büchsenkasse“ existiert aus dem Jahr 1409: Berg- und Minenarbeiter begannen, Büchsen aufzustellen, in die zunächst auf freiwilliger Basis für verletzte, erkrankte oder verunglückte Kollegen gespendet werden konnte. Aus der Freiwilligkeit wurde recht bald eine Pflicht, regelmäßig den „Büchsenpfennig“ zu berappen.

19. Jahrhundert: Ein umfassender Versicherungsschutz für Arbeiter

Mit dem Einsetzen der Industrialisierung ab Mitte des 19. Jahrhunderts und der Beschäftigung von Millionen von Menschen in Fabriken, wurde der Ruf nach einem Vorsorge- und Absicherungssystems laut. Ein brisantes Thema, waren doch Fabrikarbeiter einem extrem hohen Risiko von Krankheit, Unfällen oder Invalidität ausgesetzt. Der Druck stieg durch die Formierung von Gewerkschaften, die die Rechte der Arbeiter vertraten und für bessere Lebensbedingungen kämpften – unter anderem auch für eine bessere Krankenversorgung beziehungsweise -versicherung. 1883 trat als Teil von Bismarcks Sozialgesetzgebung das Gesetz für die Krankenversicherung der Arbeiter in Kraft. Wie heute auch, wurden schon damals die Krankenkassenbeiträge auf den Arbeitgeber (ein Drittel) und den Arbeitnehmer (zwei Drittel) aufgeteilt. Versicherte hatten damit Anspruch auf kostenlose ärztliche Behandlung und Arzneimittel sowie Kranken- und Sterbegeld. 

Ein Jahr nach Einführung der Krankenversicherung, 1884, folgten die gesetzliche Unfallversicherung und 1889 die Rentenversicherung. 

Aufbau des Gesundheitssystems

Auf Bundesebene gestaltet das Bundesministerium für Gesundheit die politische Seite des deutschen Gesundheitssystems. Es verabschiedet Gesetzte und erarbeitet Vorschriften für die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Als oberstes Beschlussgremium im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung besteht der G-BA aus Vertretern der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, der gesetzlichen Krankenkassen, der Krankenhäuser und der Patienten. Der G-BA entscheidet, welche ärztlichen Leistungen von den Kassen bezahlt werden und in welcher Form sie erbracht werden. Darüber hinaus ist der G-BA für qualitätssichernde Maßnahmen zuständig, etwa in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, welches Nutzen und Risiken von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden überprüft. 

Zusammengefasst lassen sich die folgenden Anbieter, Einrichtungen und Verbände unseres Gesundheitssystems wie folgt auflisten: 

  • Krankenkassen
  • Kassenärztliche und -zahnärztliche Vereinigungen
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • Ärzte-, Zahnärzte-, Psychotherapeuten- und Apothekerkammern
  • Öffentlicher Gesundheitsdienst
  • Apothekerverbände
  • Nichtärztliche Heilberufe
  • Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen

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