Ärzte handeln immer im Interesse ihrer Patienten: Sie heilen Krankheiten, tragen zur Genesung bei oder führen die Gesundheitsvorsorge durch. Doch in Zeiten einer älter werdenden Gesellschaft ist es zunehmend nicht nur eine einzelne Krankheit, die behandlungsbedürftig ist. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, den Patienten und seinen gesundheitlichen Zustand im Gesamtkontext zu betrachten. Wer hier den Überblick behalten kann, ist der Hausarzt. Der Hausarztvertrag, auch Hausarztzentrierte Versorgung genannt, unterstreicht diese Funktion eines Hausarztes.
Der Hausarztvertrag beziehungsweise die Hausarztzentrierte Versorgung definiert den Hausarzt als erste Anlaufstelle für Patienten. Er koordiniert alles Weitere und wird damit zum Lotsen für den Patienten. Mithilfe des Hausarztvertrags sollen zwei Ziele erreicht werden: Der Patient erhält eine bessere Versorgung und es lässt sich durch die Koordinierung Geld sparen.
Patienten, die einen Hausarztvertrag unterzeichnet haben, suchen fortan immer zuerst ihren Hausarzt auf. Dieser überweist sie bei Bedarf weiter an einen Facharzt. Auch wenn der Hausarzt nicht direkt helfen kann, behält er so den Überblick. Ein Vorteil für Patienten kann sein, dass der Hausarzt im Auge behält, dass die Fachärzte ideal aufeinander abgestimmt sind.
Wer Allgemeinmediziner ist und die holistische Betrachtungsweise des Patienten schätzt, wird in einer Arztpraxis viel Freude an der Arbeit im Rahmen des Hausarztmodells haben. Wenn Sie sich die Anstellung in einer entsprechenden allgemeinmedizinischen Praxis gut vorstellen können, sollten Sie sich an Facharztvermittlung.de wenden. Denn der spezialisierte Personalvermittler verhilft Ärzten zu Traumjobs in dem Umfeld, das sie sich wünschen.
Der Hausarztvertrag muss gesetzlich versicherten Patienten angeboten werden. Dafür haben viele der Krankenkassen Verträge mit Ärztegruppen abgeschlossen. Versicherte Personen müssen nicht an dem Modell teilnehmen, der Hausarztvertrag ist freiwillig. Entscheidet ein Patient sich jedoch für einen Hausarztvertrag, so muss er für mindestens ein Jahr an diesem teilnehmen. Das bedeutet für ihn während dieser Zeit, dass er bei Beschwerden jeglicher Art immer zuerst seinen Hausarzt konsultieren muss. Ausnahmen von dieser Regelung bilden Notfälle oder Besuche von Gynäkologen, Zahnärzten oder Kinderärzten.
Im Rahmen des Hausarztvertrags behandelt der Hausarzt den Patienten, überweist an entsprechende Fachärzte oder ins Krankenhaus. Im Idealfall hat er auf diese Weise einen Gesamtüberblick über Krankengeschichte und Behandlungen. Als Vorteile des Hausarztvertrags sind das Vermeiden von Mehrfachuntersuchungen oder Interpretationsfehlern losgelöst agierender Fachärzte zu nennen. Ebenso können Mehrfachbehandlungen sowie Wechselwirkungen von Medikamenten vermieden werden.
Patienten mit Hausarztvertrag können weitere Vorteile genießen. Dazu gehören beispielsweise reduzierte Zuzahlungen in Apotheken, besondere Vorsorgeleistungen wie Risikoberatung, Screenings oder ein Geriatrisches Basis-Assessment sowie besondere Sprechzeiten.
Wenngleich der Hausarztvertrag viele Vorteile bietet, hat er auch einige Nachteile. Weil Patienten durch den Hausarztvertrag an den Hausarzt gebunden sind, wird ihr Recht auf freie Arztwahl eingeschränkt. Zudem ist es schwieriger für sie, vergleichende Untersuchungen oder differenzierte Therapieempfehlungen bei unterschiedlichen Fachärzten einzuholen.
Kritiker des Hausarztvertrags hegen Zweifel an der ausreichenden Qualifikation der Hausärzte, um diese hochkomplexe Aufgabe zu meistern. Diese Zweifel bestehen, obwohl Hausärzte vor der Teilnahme am Hausarztvertrag bestimmte Schulungen und Fortbildungen durchlaufen müssen.
Weiterhin steht die eigene Abrechnung mit jeder einzelnen Krankenkasse in der Kritik. Denn somit sei der bürokratische Aufwand höher als beim sonst üblichen Abrechnen mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Hier entstünde zudem ein Widerspruch zu der „einfachen Struktur des Vergütungssystems“, von dem der Hausarztverband im Zusammenhang mit Hausarztverträgen spricht.
Schwierig am Hausarztvertrag ist zudem, dass ihn nicht jeder Hausarzt anbietet. Patienten, die aber gerne teilnehmen möchten, sind somit zu einem Arztwechsel gezwungen. Dies kann auch dazu führen, dass Patienten für die Teilnahme am Hausarztvertrag in einen anderen Ort fahren müssen. Dies widerspricht jedoch dem Prinzip der wohnortnahen medizinischen Versorgung. Das ist auch der Fall, wenn der eigene Hausarzt Urlaub hat. Denn dann dürfen Patienten sich nur von Hausärzten in Vertretung behandeln lassen, die auch am Hausarztmodell teilnehmen.
Wer als Arzt in einer Praxis arbeitet, die das Hausarztmodell anbietet, hat mehr Möglichkeiten, seine Kassenpatienten zu behandeln. Und das kann für ein deutliches Plus an Berufszufriedenheit sorgen. Wenn Sie sich einen solchen Arbeitsplatz schon immer gewünscht haben, aber keine Zeit für die Jobsuche haben, sollten Sie sich an Facharztvermittlung.de wenden.
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