Das Thema Impfpflicht ist seit der Corona-Pandemie hochaktuell. Doch neu ist es keineswegs. Im Gegenteil: Schon seit die ersten Schutzimpfungen entwickelt wurden, gibt es Diskussionen um eine Impfpflicht, und sie wurden immer kontrovers geführt.
Als Impfpflicht wird ein gesetzlicher Erlass bezeichnet, der eine Schutzimpfung gegen eine Infektionskrankheit vorschreibt. Die Ziele einer Impfpflicht sind:
Die Impfpflicht ist abzugrenzen von den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), welche die Voraussetzung für die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Die STIKO verfügt über kein Mandat, sondern ist ein wissenschaftliches Expertengremium, das Nutzen und Risiken von Impfungen abwägt und basierend darauf Empfehlungen herausgibt. Eine Impfpflicht kann wiederum nur der Gesetzgeber aussprechen, wobei sich dieser stark auf die STIKO-Vorgaben stützt.
Die erste Impfpflicht weltweit wurde 1807 vom Königreich Bayern zum Schutz vor den Pocken verhängt. 1874 erließ Reichskanzler Otto von Bismarck das Reichsimpfgesetz im gesamten Deutschen Reich (für das gesamte Deutsche Reich): Von nun an mussten Kinder im Alter von einem und zwölf Jahren gegen die Pocken geimpft werden. Verstöße gegen die Impfpflicht wurden mit Geld- oder sogar Haftstrafen geahndet. Die Pockenimpfung war eine Staatsleistung, musste also nicht aus eigener Tasche bezahlt werden. Die Impfpflicht wurde während der Weimarer Republik nicht mehr streng verfolgt, und während des Zweiten Weltkriegs wurde sie sogar komplett ausgesetzt, danach aber fortgeführt.
Gegner der Impfpflicht gab es von Anfang an. Vor Inkrafttreten der gesetzlichen Impfpflicht wurden 1869 wurden in Leipzig und Stuttgart Impfgegner-Organisationen gegründet, 1874 formierte sich in Hamburg ein Anti-Impfverein. In Petitionen an den Reichstag hieß es, dass es „an einem, von der medicinischen Wissenschaft gelieferten philosphischen Nachweise“ fehle, ob einem „Eiterprodukt“ oder einer „thierischen Krankheit, die in den menschlichen Körper gebracht wird, eine Heilkraft zugeschrieben werden kann“. Sozialdemokraten kritisierten wiederum den Eingriff in die Selbstbestimmung. Dieses Argument wurde in den 1950er-Jahren wiederholt, diesmal in Berufung auf das Grundgesetz – demnach verstoße die Impfpflicht gegen das Persönlichkeitsrecht. 1959 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Pflicht zur Immunisierung mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Erst 1976 wurde die Pocken-Impfpflicht schrittweise gelockert, das heißt, die Pflicht zur Erstimpfung entfiel und es wurden nur noch Wiederholungsimpfungen für bereits Geimpfte durchgeführt. 1983 wurde die Impfpflicht komplett aufgehoben, nachdem die Pocken als ausgerottet galten.
Heute ist ein erklärtes Ziel der Weltgesundheitsorganisation WHO, Masern und Röteln zu eliminieren. Als es 2015 zu einer Masernwelle in Deutschland kam, wurde die Einführung einer Impfpflicht gegen die ansteckende und potentiell gefährliche Erkrankung diskutiert. Am 1. März 2020 trat die bundesweite Impfpflicht gegen Masern für Kinder und Personal in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen, wie etwa Schulen oder Kindergärten, in Kraft. Dazu wurde ein Paragraf des Infektionsschutzgesetzes umgeschrieben. Die Impfpflicht bedeutet, dass Einrichtungsleitungen den Nachweis über die Masern-Immunisierung einfordern müssen, bevor jemand eine Tätigkeit dort beginnen darf. Auch das Gesundheitsamt hat Weisungsrecht und kann Fachkräfte sowohl zur Impfung auffordern als auch die Beschäftigung im jeweiligen Haus untersagen. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Geldstrafe. Bei der Impfpflicht gegen Masern wird der Schutz der öffentlichen Gesundheit als wichtiges Gemeinschaftsgut über die Freiheit der Berufswahl gestellt. Eltern, die ein in Gemeinschaftseinrichtungen betreutes Kind nicht impfen lassen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen.
Während die Bundesrepublik das Thema Impfpflicht stets eher zurückhaltend behandelt hat, war sie in der DDR Normalität. Ab 1953 galt eine gesetzliche Impfpflicht zunächst gegen Pocken, danach folgten:
Die Impfpflicht galt auch schon im Kindesalter: Betreuungseinrichtungen nahmen nur Kinder mit entsprechenden Impfungen auf.
Heute befasst sich die Bundesregierung mit der Impfpflicht gegen Covid-19. Während der ersten 18 Monate der Pandemie herrschte ein Konsens darüber, dass die Corona-Schutzimpfung keine Pflicht werden sollte. Seit Oktober 2021 befürworten jedoch zahlreiche Politiker sowie Institutionen wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Marburger Bund, die allgemeine Impfpflicht. Diese wurde im Januar 2022 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgelehnt. Ab März 2022 tritt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, unter anderem für Ärzte, das Coronavirus in Kraft.
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