Krankenhäuser müssen dafür Sorge tragen, dass Patienten nach ihrer Entlassung weitere notwendige Behandlungen erhalten. Der Kliniksozialdienst – auch kurz Sozialdienst genannt – vermittelt sie an die richtigen Spezialisten.
Der Kliniksozialdienst ist ein wichtiger Bestandteil des Entlassmanagements eines Krankenhauses.
Hier werden Empfehlungen für Anschlussbehandlungen ausgesprochen und in die Wege geleitet. Dabei fügt sich der Sozialdienst in die Strukturen, Leitlinien und Vorgaben der jeweiligen Einrichtung ein.
Zu den Aufgaben des Kliniksozialdienstes gehören:
Der Sozialdienst steht eng in Kontakt mit Ärzten, Pflegekräften, Physio- und Ergotherapeuten und Stationsassistenten, um sich ein ganzheitliches Bild von der Situation einzelner Patienten machen zu können. Der zuständige Mitarbeiter des Dienstes prüft, wo beispielsweise nach einer Operation eventuell Hilfe im Alltag benötigt wird. Welche Ressourcen stehen demjenigen im Alltag zur Verfügung? Benötigt er gegebenenfalls eine Kurzzeitpflege, oder können sich Familie oder Freunde kümmern? Ist eine Haushaltshilfe vonnöten, die Einkäufe, Wäsche oder das Kochen erledigt? Sollten ein ambulanter Pflegedienst oder „Essen auf Rädern“ organisiert werden? Insbesondere nach einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einer schwierigen Behandlung ist die Beratung des Sozialdienstes wichtig zur Klärung aller organisatorischen Fragen, aber auch, um dem Betroffenen Ängste zu nehmen. Neben Sachverhalten wie Pflege, Anschluss-Reha oder Physio- beziehungsweise Ergotherapie kann auch eine psychotherapeutische Behandlung oder der Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe arrangiert werden. Im Mittelpunkt ist stets der Anspruch, Patienten Hilfe zur Selbsthilfe zu geben.
Der Sozialdienst fungiert als Verbindungsstelle im komplexen Sozialleistungssystem und bedient sich eines weitreichenden professionellen Netzwerks, um einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen. Dazu gehören folgende Stellen:
In nahezu jedem Krankenhaus gibt es inzwischen einen Kliniksozialdienst. Die Idee entstand tatsächlich schon vor über 100 Jahren. Als im Zuge der Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts die Bevölkerungszahlen explodierten und viele Menschen in Armut lebten, wurde die Soziale Krankenhausfürsorge ins Leben gerufen. Ihre Aufgabe war es, die Finanzierung der Behandlung mittelloser Menschen zu sichern, sie zu beraten und ihnen gegebenenfalls eine Arbeit zu vermitteln. Als Pioniere der Sozialen Arbeit gelten noch heute Jeanette Schwerin und Albert Levy, die 1893 Gruppen gründeten, in denen Mädchen und Frauen aus gut bürgerlichen Verhältnissen beschäftigt waren. Sie unterstützten ehrenamtlich sozial benachteiligte und kranke Menschen.
Einen Schritt weiter ging 1908 Alice Salomon mit der Gründung der ersten sozialen Frauenschule, in der eine zweijährige theoretische und praktische Berufsausbildung zur Sozialarbeiterin angeboten wurde. Es folgte 1919 die Gründung des Vereins für Soziale Krankenhausfürsorge der Berliner Universitätskliniken, welche als Vorbild für die Gründung der Sozialdienste in Kliniken deutschlandweit diente. Die Arbeit der Dienste wurde 1926 unter der Deutschen Vereinigung für den Fürsorgedienst im Krankenhaus vereinheitlicht. Später wurde sie umbenannt in Deutsche Vereinigung für den Sozialdienst im Krankenhaus e.V. (DVSK), nach deren Leitlinien heute noch gearbeitet wird.
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