Bei einem Konsil (von lateinisch „Consilium“: Beratung, Rat) handelt sich um die Beratung eines Arztes durch einen oder mehrere andere Ärzte im Hinblick auf individuelle Patienten. Das Ziel ist die Bündelung von Expertise innerhalb einer Fachrichtung oder auch fachübergreifend. Benannt wird ein Konsil stets gemäß der jeweiligen Fachrichtung, etwa ein kardiologisches oder ein onkologisches Konsil. Der behandelnde Arzt beauftragt ein Konsil, und der Empfänger – der Konsiliarius oder Konsiliararzt – gibt schriftliche Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise in punkto Diagnostik oder Therapie. Dieses Schriftstück nennt sich Konsiliarbericht. Konsile können innerhalb eines Hauses, aber auch klinikübergreifend erfolgen. Auch niedergelassene Ärzte geben Konsile in Auftrag.
Ein Konsil ist dann notwendig, wenn ein Arzt in Bezug auf einen Patienten unsicher ist, eine zweite Meinung einholen muss oder Handlungsempfehlungen benötigt. So kann es beispielsweise darum gehen, welches Medikament eingesetzt werden sollte und wie die Behandlung fortzusetzen ist. Der Konsiliararzt bewertet die beschriebenen Beschwerden und bisherige Behandlung und berät den Kollegen. Ein Konsil kann auch Aufschluss darüber geben, ob eine Verlegung des Patienten in einen anderen Fachbereich angebracht ist. Rein rechtlich und haftungstechnisch obliegt dem behandelnden Arzt die Entscheidung, welchen Facharzt er hinzuziehen möchte und ob er diese Konsultation für sinnvoll hält. Er muss nicht voraussehen, welche Erkenntnisse das Konsil bringen wird.
Das Ziel ist das Patientenwohl, eine schnelle Heilung oder zumindest Linderung von Symptomen. Die Anforderung eines Konsils hat für Krankenhäuser aber auch eine betriebswirtschaftliche Bedeutung, denn eine beschleunigte Behandlung beziehungsweise Heilung führt naturgemäß zu einer Verkürzung des Krankenhausaufenthaltes. Es ist das Bestreben jeder modernen Klinik, Patienten so schnell wie möglich adäquat und in der richtigen Abteilung zu behandeln. Was nicht bedeutet, dass Patienten zur Entlastung einer Klinik oder Station „wegorganisiert“ werden sollen, wie mitunter die Kritik an Konsilen lautet. Sie sind ein schneller und unbürokratischer Weg, um das Patientenwohl zu sichern und Behandlungsfehler zu vermeiden.
Um ein Konsil in Auftrag zu geben, füllt der Facharzt einen sogenannten Konsilschein aus und fügt alle notwendigen Anlagen hinzu, zum Beispiel Befunde. Folgende Elemente gehören zum Konsilauftrag:
Konsile zu beauftragen gehört für Ärzte zum Alltag. Diese Art der Konsultationen kann bisweilen sehr schnell erfolgen, wenn dringender Handlungsbedarf besteht, beispielsweise eine Operation. Hat ein Arzt das Gefühl, ein chirurgischer Eindruck müsse noch am selben Tag erfolgen, sollte das Konsil entsprechend rasch auf den Weg gebracht werden. Häufig wird zusätzlich auch ein Anruf bei dem um Hilfe gebetenen Mediziner gemacht, in dem bereits auf den Patienten und das Konsil hingewiesen wird. So kann noch am selben Tag, wenn nötig, darauf eingegangen werden. Diese Art von Wissensaustausch ist in modernen Krankenhäusern essentiell, und insbesondere jüngere, noch nicht sehr erfahrene Ärzte können durch Konsile viel lernen.
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