Eine Krankenversicherung deckt die Behandlungskosten einer Erkrankung oder Verletzung ab – entweder vollständig oder anteilig. Auch bei Mutterschaft greift die Krankenversicherung und zahlt versicherten Frauen das Mutterschaftsgeld.
Die Krankenversicherung ist fester Bestandteil des Gesundheitswesens. In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, wobei es Bürgern freigestellt ist, ob sie sich für eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) oder einen Anbieter der privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Beide Arten existieren nebeneinander und weisen jeweils verschiedene Vor- oder Nachteile auf. So werden von privaten Krankenversicherungen zumeist höherwertige Leistungen bezahlt, andererseits können sich die Beiträge mit zunehmendem Alter erheblich erhöhen. In der GKV ist es möglich, seine Kinder beitragsfrei mitzuversichern – ein Vorteil, den die PKV nicht bietet. Die PKV kann als Vollversicherung gewählt werden oder aber ergänzend, um sich bessere Leistungen zu sichern. Eine Zahnzusatzversicherung ermöglicht es etwa, zu einem relativ niedrigen Beitrag, teure Zahnleistungen erstattet oder bezuschusst zu bekommen. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung über die Gesundheitskarte abgerechnet wird, so erhalten Privatversicherte Arzt- und Krankenhausrechnungen direkt. Um eine Erstattung zu erhalten, müssen sie diese bei ihrer Versicherung einreichen.
Eine wirtschaftliche Unterstützung im Krankheitsfall – das gab es bereits im antiken Griechenland und im Alten Rom. Damals gab es tatsächlich (besser: bereits) soziale Sicherungen, die der heutigen gesetzlichen Krankenversicherung nicht unähnlich sind. Im Mittelalter lag die Krankenfürsorge zum größten Teil in der Hand von Nonnen – finanziert wurde sie aus den Spenden wohlhabender Adliger und Bürger. Im Spätmittelalter mit dem Aufkommen von Zünften und Innungen (entweder in Kommata oder an den Satzanfang) regelten die einzelnen Berufsgruppen die soziale und finanzielle Absicherung selbst. Die erste Aufzeichnung über die sogenannte „Büchsenkasse“ existiert aus dem Jahr 1409: Berg- und Minenarbeiter begannen, Büchsen aufzustellen, in die zunächst auf freiwilliger Basis für verletzte, erkrankte oder verunglückte Kollegen gespendet werden konnte. Aus der Freiwilligkeit wurde recht bald eine Pflicht, regelmäßig den „Büchsenpfennig“ zu berappen.
Mit dem Einsetzen der Industrialisierung ab Mitte des 19. Jahrhunderts und der Beschäftigung von Millionen von Menschen in Fabriken, wurde der Ruf nach einem Vorsorge- und Absicherungssystems laut. Ein brisantes Thema, waren doch Fabrikarbeiter einem extrem hohen Risiko von Krankheit, Unfällen oder Invalidität ausgesetzt. Der Druck stieg durch die Formierung von Gewerkschaften, die die Rechte der Arbeiter vertraten und für bessere Lebensbedingungen kämpften – unter anderem auch für eine bessere Krankenversorgung beziehungsweise -versicherung. Am 1. Dezember 1884 trat als Teil von Bismarcks Sozialgesetzgebung das Gesetz für die Krankenversicherung der Arbeiter in Kraft. Das war der Beginn der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie heute auch, wurden schon damals die Krankenkassenbeiträge auf den Arbeitgeber (ein Drittel) und den Arbeitnehmer (zwei Drittel) aufgeteilt. Es entstanden folgende Versicherungsträger:
Die Leistungen beinhalteten die Arztbehandlung, Arznei- und Hilfsmittel, Krankenhauskosten, Sterbegeld, Wöchnerinnenunterstützung (Mutterschaftshilfe) und Krankengeld.
Die erste private Krankenversicherung mit dem Namen „uniVersa“ wurde 1843 von Arbeitern einer Nürnberger Tabakfabrik gegründet. 1875 folgte die „Hanseatische Krankenversicherung von 1875 Merkur“ – heute bekannt als „HanseMerkur“. Der Anlass für die Einführung privater Krankenversicherungen entstand aus der Tatsache, dass die gesetzlichen Krankenkassen im 19. Jahrhundert nur bestimmte Personenkreise umfasste. Daher gründeten nicht einbezogene Bürger – unter anderem Beamte und Angehörige des Mittelstands – entsprechende Versicherungseinrichtungen auf privatwirtschaftlicher Basis.
Die größte Herausforderung für die deutschen Krankenversicherungen ist heute der digitale Wandel. Tatsächlich werden nach wie vor 60 Prozent der Kommunikation der Krankenkassen mit den Versicherten per Briefpost vollzogen. Doch mit Anwendungen wie der digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der – von manchen als revolutionär bezeichneten – elektronischen Patientenakte hält auch bei den altehrwürdigen „Kassen“ die Digitalisierung Einzug.
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