Mediation

Mediation

Mediation: Im Streitfall zu einer gütlichen Lösung finden

Wenn Patienten mit ihrer Behandlung im Krankenhaus unzufrieden sind, leiten sie immer häufiger rechtliche Schritte ein. Eine gerichtliche Auseinandersetzung in solchen Fällen ist hochkomplex – handelt es sich doch zwischen Patienten und Arzt um ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis. Meist ist die Situation emotional stark aufgeladen, und zwar auch von Seiten des beschuldigten Behandlers, der um seine Existenz fürchtet. 

Mediation kann einen Rechtsstreit vermeiden

Ein alternativer Weg zur Konfliktlösung kann eine Mediation sein. Ein Mediator arbeitet allparteilich, strukturiert den Dialog, interveniert aber nicht direkt. Eine Mediation kann insbesondere dann die geeignete Maßnahme sein, wenn es nicht um Geld – also Schadensersatzansprüche, geht, sondern um die Klärung von Missverständnissen beziehungsweise einer Entschuldigung des behandelnden Arztes. Nicht selten kann eine Mediation dafür sorgen, dass ein Streit beigelegt wird, indem die Parteien miteinander ins Gespräch gehen, der Arzt sein Vorgehen erklärt, Anteilnahme zeigt und gegebenenfalls Fehler einräumt. 

Mediation bezeichnet die neutrale Vermittlung zwischen zwei streitenden Parteien. Das Ziel der Mediation ist das Finden einer gütlichen Lösung, die den Interessen aller Beteiligten entspricht. Für den Ablauf verantwortlich ist der Mediator. Er sorgt dafür, dass ein Dialog entsteht und hält sich gewöhnlich zurück, was Empfehlungen und Vorschläge betrifft. Er ist stets unabhängig und hat keine Entscheidungsbefugnis. Gemäß § 1 Mediationsgesetz ist diese Methode der Schlichtung „ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben.“

Alle an einem Tisch im Streit zwischen Arzt und Patient

Eine Mediation im klinischen Kontext wird häufig als Zwischenschritt gewählt: Eine anschließende Gerichtsverhandlung soll zwar möglichst vermieden werden, kann aber trotzdem noch stattfinden. So läuft die Mediation ab: 

  • Der Mediator klärt die Beteiligten in einem ersten Informationsgespräch darüber auf, dass die Mediation das angestrebte juristische Verfahren nur aussetzt. 
  • Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass das Rechtsverfahren über die Anwälte im Falle einer Nichteinigung fortgeführt werden könne. Auf die Anwesenheit der Anwälte während der Mediation kann verzichtet werden. 
  • Die Beteiligten werden aufgefordert, ihre Standpunkte zu schildern. Der Mediator arbeitet durch aktives Zuhören heraus, was der geschädigte Patient als besonders belastend empfindet. 
  • Gemeinsam wird herausgearbeitet, wo Unklarheiten bestanden haben könnten, wie etwa beim Aufklärungsgespräch vor einer Operation. Der Patient kann anhand des Aufklärungsprotokolls umfangreiches Feedback geben, was er als unzureichend empfand. 
  • Der betreffende Arzt oder auch weitere anwesende Klinikvertreter sprechen eine Entschuldigung aus. Auf ein Gerichtsverfahren wird verzichtet. 

Das wäre ein optimaler Ablauf einer Einigung durch Mediation. Sie ist insbesondere dann eine wertvolle Alternative zur Klärung vor einer Gutachter- oder Schlichtungsstelle, wenn der betroffene Patient noch offene Fragen und Redebedarf hat oder sich psychisch belastet fühlt. 

Der Mediator als Leiter der Mediation 

Der Mediator wendet diverse psychologische Techniken an, um die Medianten zu motivieren, sich zu öffnen. Er klärt zunächst über das Verfahren auf. Dann gibt er ihnen viel Raum, ihre verschiedenen Standpunkte zu schildern („Blitzableiter-Methode“). Die Vertiefungsphase beschäftigt sich mit den Emotionen. Häufig befassen sich die Teilnehmer zum ersten Mal mit den Sichtweisen ihres Gegenübers, und bestenfalls nähern sie sich nun an, um eine Lösung zu erarbeiten. Ein Grundsatz ist, dass die Mediation nur dann erfolgreich ist, wenn alle Seiten zufrieden daraus hervorgehen. 

Mediatoren im medizinischen Arbeitsfeld verfügen gewöhnlich selbst über umfangreiche Kenntnisse oder ziehen Fachleute heran, die sie während der Mediation beraten. Das können Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen sein oder auch ein spezialisierter Anwalt für Medizinrecht. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für zertifizierte Mediatoren sieht vor, dass diese bestimmte Kriterien erfüllen. Zum Beispiel müssen Mediatoren mindestens 120 Stunden Präsenzunterricht und die Betreuung eines echten Mediationsfalles vorweisen sowie regelmäßige Fortbildungen durchlaufen. Die Ausbildung ist bestenfalls IHK-zertifiziert oder anerkannt durch den Bundesverband Mediation e.V. Mediatoren arbeiten entweder freiberuflich oder festangestellt bei Dienstleistern, die sich auf gewisse Berufszweige – wie zum Beispiel Gesundheitsberufe – spezialisieren. 

Manche Unternehmen finanzieren auch die berufsbegleitende Weiterbildung, um den Angestellten später als Mediationsbeauftragten der Firma einsetzen zu können. 

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