Mediziner stehen immer wieder vor Entscheidungen über Therapiemethoden, lebensverlängernde Maßnahmen und den Umgang mit ihren Patienten an sich. Als moralischer Kompass dient ihnen die Medizinethik. Sie beschäftigt sich mit den sittlichen Normen im gesamten Gesundheitswesen. Der Deutsche Ethikrat definiert Medizinethik als „Fragen nach einem moralisch Gewollten, Erlaubten und Zulässigen, speziell im Umgang mit menschlicher Krankheit und Gesundheit“.
Mit den folgenden zentralen Fragestellungen befasst sich die Medizinethik:
Als medizinethische Werte gelten das Wohlergehen des Menschen, das Verbot zu schaden (auch „Primum non nocere“ genannt) und das Recht der Patienten auf Selbstbestimmung. An erster Stelle steht in der Medizinethik stets die Erhaltung der Menschenwürde. Vieldiskutierte Themen sind:
Der Arztberuf folgt seit jeher einem besonderen Berufsethos. Die erste und berühmteste Erklärung zur moralischen Selbstverpflichtung ist der Eid des Hippokrates (4. Jahrhundert v. Chr.), dem sich Ärzte bis heute verschreiben. Der Eid wurde 1948 im Genfer Ärztegelöbnis zeitgemäß und ohne religiöse Anlehnungen umformuliert und seither diverse Male angepasst. Die Version ist in die Berufsordnung der Ärzte übernommen worden.
Die heutige Medizinethik wurde von dem englischen Arzt Thomas Percival begründet. Er war es auch, der in seinem Werk „Medical Ethics“ 1803 den Begriff zuerst verwendete. Auf seinem darin entwickelten Ethik-Code leitete 1847 die American Medical Association ihrerseits einen „Code of Ethics“ ab.
Der Stellenwert der Medizinethik ist in der Bundesrepublik sehr hoch. An immerhin 20 Hochschulen gibt es Lehrstühle zu diesem Fach. Seit 2001 existiert der Deutsche Ethikrat als zentrales bundesweites Gremium. In den 1980er-Jahren wurden Ethikkommissionen speziell für die humanmedizinische Forschung bei den medizinischen Fakultäten oder den Landesärztekammern angesiedelt. Im Zuge des Nürnberger Ärzteprozesses 1947 entstand der Nürnberger Kodex, der die ethischen Grundlagen zu medizinischen Versuchen mit Menschen festhielt. Die deutsche Nachkriegsregierung war sich ihrer speziellen Verantwortung bewusst, die Menschenwürde hochzuhalten. Nicht zuletzt deshalb, weil insbesondere in der Zeit des Nationalsozialismus moralische Grundsätze pervertiert und im Namen der Medizin Gräueltaten verübt worden waren. So wurden von 1933 bis 1945 über 200.000 körperlich oder geistig behinderte Menschen unter der verharmlosenden Bezeichnung Euthanasie systematisch ermordet, da ihr Leben als „unwert“ galt. Des Weiteren wurden Zwangssterilisationen und tödliche medizinische Versuche an Menschen durchgeführt.
Abgesehen von Gremien wie dem Deutschen Ethikrat orientieren sich deutsche Ärzte generell an den internationalen „Four Principles of Biomedical Ethics“ der US-Medizinethiker Tom Lamar Beauchamp und James F. Childress:
Mediziner folgen diesen vier Prinzipien, indem sie zunächst jedes von ihnen in jedem konkreten Fall anwenden (Interpretation). Danach wird erwogen, ob die Prinzipien im individuellen Fall im Konflikt zueinanderstehen oder harmonieren (Gewichtung). Diese Prinzipienethik gilt unter Ärzten als „Taschenkompass“ bei ethisch komplizierten Entscheidungen. Den Hippokratischen Eid – wie in der Allgemeinheit immer noch angenommen – schwören deutsche Mediziner nicht mehr.
Medizinethik ist nicht nur für Ärzte relevant, sondern spielt im gesamten Gesundheitswesen eine Rolle – nicht zuletzt aufgrund des allgegenwärtigen ökonomischen Drucks. Einige Fragen der Medizinethik werden angesichts technologischer Innovationen neu gestellt, beispielsweise wie sich die Autonomie von Patienten in der Informationsgesellschaft überhaupt noch schützen lässt. Neue ethische Herausforderungen stellen zudem die Entwicklung medizinischer Apps, elektronischer Assistenzsysteme und Roboter dar.
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