Nebenjob

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Nebenjob für Ärzte – garniert mit Blaulicht bei Facharztvermittlung.de

Für viele Berufsgruppen wird ein Nebenjob interessant, wenn das Einkommen aus der Haupttätigkeit zu gering ist. Andere Professionen, zu denen zum Beispiel auch Ärzte gehören, nehmen einen Nebenjob an, weil sie eine Abwechslung suchen. Gleich aus welchem Grund: Der Nebenjob erfreut sich in Deutschland einer wachsenden Beliebtheit. So gehen Anfang 2019  rund 3,4 Millionen Deutsche einem Nebenjob nach.

Die gängigste Variante ist die Kombination aus einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung und einem steuerfreien Minijob. Zusätzlich habe die Bundesagentur für Arbeit auch Kombinationen aus mindestens zwei sozialversicherungspflichtigen Jobs registriert. Die Bundesagentur ließ auch verlauten, dass in den meisten Fällen die finanzielle Not Arbeitnehmer zur Aufnahme eines Nebenjobs bewege.  

Ärzten hingegen stehen weitere Nebenjobs offen. Sie können zum Beispiel dank ihrer Fachexpertise als Nebenjob Vorträge halten, die sehr ansprechend vergütet werden. Andere Ärzte zieht es im Nebenjob zum Anleiten von Reha-Sport oder ähnlichem. Auf der Suche nach beruflicher Abwechslung im Mediziner-Alltag wenden sich einige Ärzte an den Personalprofi Facharztvermittlung.de. Denn hier finden sie neben der Vermittlung in sehr attraktive Festanstellungen auch ein Angebot zur ärztlichen Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ). Dieses Angebot kann zum spannendsten Nebenjob werden: Denn Ärzte der ANÜ übernehmen abwechslungsreiche und fordernde Einsätze – ob als Notarzt oder im OP.

Was ist ein Nebenjob – im Allgemeinen?

Im üblichen Sprachgebrauch meint ein Nebenjob eine geringfügige Beschäftigung. Mit dieser ist dann ein Minijob oder ein 450-Euro-Job gemeint. Damit ist klar, dass der mögliche Zuverdienst mit einem typischen Nebenjob begrenzt und eher niedrig ist. Trotz des geringen Umfangs an Arbeitszeit und Verdienst sind Personen mit einem Minijob kranken-, renten- und unfallversichert.

Von dieser Regelung profitieren Mitarbeiter im Nebenjob ebenso wie die jeweiligen Arbeitgeber. Denn der Mitarbeiter ist im Rahmen des Nebenjobs sozial abgesichert – während der Arbeitgeber sicher sein kann, dass sein Mitarbeiter unfallversichert ist. Ein Arzt, der seine Medizinische Fachangestellte im Nebenjob auf 450-Euro-Basis angestellt hat, ist somit auf der sicheren Seite.

Steuerlich muss ein Arzt als Arbeitgeber in diesem Fall berücksichtigen, dass er für den angemeldeten Nebenjob entweder pauschal zwei Prozent an Steuern direkt an die Minijob-Zentrale zahlt oder das Entgelt individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers mit 20 Prozent versteuert, wofür das Finanzamt zuständig ist. Hat besagte Medizinische Fachangestellte mehr als einen Nebenjob, müssen diese wiederum beide an die Krankenkasse gemeldet werden.

Ein Nebenjob auf 450-Euro-Basis sollte für Ärzte lediglich während ihres Medizinstudiums von Interesse sein. Denn in ihrer Berufsgruppe stehen ihnen wesentlich lukrativere Verdienstmöglichkeiten zur Verfügung. Ein Nebenjob für Ärzte spielt sich daher auf einer anderen Ebene als der des Minijobs ab.

Das ist bei einem Nebenjob für die hauptberufliche Tätigkeit zu beachten

Interessant ist für Ärzte, dass gemäß dem Arbeitsrecht auch unentgeltliche Tätigkeiten als Nebenjob oder Nebentätigkeit gelten können. Ist der Nebenjob jedoch vergütet, muss auch dieses Einkommen, zusätzlich zum Hauptjob, gemeldet und entsprechend versteuert werden.

Grundsätzlich dürfen alle Deutschen laut Grundgesetz, Art. 12 GG einen Nebenjob ausüben – denn es herrscht das Grundrecht auf Berufsfreiheit. Allerdings muss, wer einen Nebenjob ausüben möchte, einiges im Zusammenhang mit seiner hauptberuflichen Beschäftigung beachten. So bedarf es entweder einer Genehmigung durch den Hauptarbeitgeber – oder die zulässige Höchstarbeitszeit von zehn Stunden durch den zusätzlichen Nebenjob darf nicht überschritten werden.  

Zu beachten ist außerdem, dass der Nebenjob nicht die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers beeinträchtigen darf. Was ebenfalls nicht akzeptabel ist, ist eine Interessen- oder Pflichtenkollision, etwa ein Nebenjob bei einem Wettbewerber. Letzteres darf jedoch im medizinischen Sektor möglicherweise unberücksichtigt bleiben.

Leben retten im Nebenjob – mit der ärztlichen Zeitarbeit von Facharztvermittlung.de

Facharztvermittlung.de ist der Personalprofi für alle Ärzte, die berufliche Neuorientierung, fachliche Spezialisierung, den nächsten Karriereschritt oder herausfordernde Vertretungseinsätze im Nebenjob suchen. Letztere sind mit der ärztlichen Arbeitnehmerüberlassung von Facharztvermittlung.de möglich. Hier können Ärzte zum Beispiel im Rahmen eines geringen Stundenumfangs zusätzlich zur Tätigkeit als Hausarzt dem Abenteuer Notarzt nachgehen – Qualifikation vorausgesetzt.  

In dem ganz besonderen Nebenjob für Ärzte bei Facharztvermittlung.de sind diverse individuelle Regelungen denkbar. Sie haben Interesse? Dann tragen Sie sich mit Ihren Wünschen im Karrierenetzwerk von Facharztvermittlung.de ein. Innerhalb kurzer Zeit melden wir uns bei Ihnen: mit dem Nebenjob, der Leben rettet.  

 

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