In Deutschland können Patienten jederzeit und rund um die Uhr medizinische Versorgung erhalten. Denn außerhalb der regulären Öffnungszeiten niedergelassener Ärzte stehen Notfallpraxen als Anlaufstelle für leichtere Notfälle zur Verfügung. Eine Notfallpraxis findet sich in jeder größeren Stadt und agiert dort mit wechselnder Arztbesetzung.
Hinter dem Konzept der Notfallpraxis steht, dass Kassenärzte den grundsätzlichen Auftrag haben, die medizinische Versorgung sicherzustellen – das gilt übrigens auch für Krankenhäuser. Um jederzeit für die Patienten da zu sein, ist flächendeckend der Bereitschaftsdienst in einer eigens eingerichteten Notfallpraxis verfügbar. Sehr oft liegt die Notfallpraxis direkt an einem Krankenhausstandort. Dies hat den Vorteil, dass die Ärzte der Notfallpraxis ebenfalls die dortigen Diagnoseeinrichtungen nutzen können.
Eine Notfallpraxis wird im Wechsel von den jeweils diensthabenden selbstständigen Kassenärzten besetzt. Im Gegensatz zu früheren Regelungen befindet sich mit der Notfallpraxis nun der Notdienst an einer zentralen Stelle und nicht mehr in den eigenen Praxisräumen eines niedergelassenen Arztes. Der ärztliche Bereitschaftsdienst erfuhr mit dem Prinzip der Notfallpraxis eine große Veränderung, zumindest in großen Städten und Metropolregionen.
Wer keine Notfallpraxis in erreichbarer Entfernung hat, ruft die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 an. Hier gibt es zunächst eine ärztliche Beratung und bei akutem medizinischem Bedarf kommt ein Bereitschaftsarzt nach Hause. Diese Lösung ist, ebenso wie das Besuchen der Notfallpraxis, eine sehr gute Alternative für Patienten, die nicht gerade lebensbedrohlich erkrankt sind. Denn mit dem Konsultieren der Notfallpraxis entlasten sie die Notaufnahmen der Krankenhäuser, die eigentlich ausschließlich für akut-lebensbedrohliche Notfälle zur Verfügung stehen sollten.
In der Notaufnahme eines Krankenhauses können dringende Notfälle behandelt werden, weil die Ärzte dort auf das gesamte Leistungsspektrum der Notfallmedizin zugreifen können. In einer Notfallpraxis hingegen ist dies nicht möglich, sodass dort nur Erkrankungen behandelt werden können, die nicht lebensgefährlich sind.
Da eine Notfallpraxis eben kein Krankenhaus ist, ist sie je nach Region zu unterschiedlichen Zeiten und nicht immer rund um die Uhr besetzt. Notfallpraxen haben in der Regel folgende Öffnungszeiten:
In einigen Großstadtregionen ist es sogar so geregelt, dass die Notfallpraxis jeden Tag 24 Stunden lang geöffnet ist – ebenso ist die Notfallnummer der Kassenärztlichen Vereinigung dort zu diesen Zeiten erreichbar. Wichtig für Patienten ist, dass sie vor dem Aufsuchen der Notfallpraxis genau überlegen, ob die medizinische Versorgung ihrer Beschwerden nicht vielleicht doch bis zur nächsten regulären Öffnungszeit einer Arztpraxis warten kann.
Für niedergelassene Ärzte ist der zusätzliche Dienst in einer Notfallpraxis oder der Rufbereitschaft eher unbeliebt. Denn der Notdienst findet immer abends, nachts oder am Wochenende statt – eben zusätzlich zu den anstrengenden Öffnungszeiten der eigenen Praxis. Zwar können Ärzte ihre Notdienste an eine Vertretung abtreten, doch hierfür müssen sie im Jahr mehrere tausend Euro bezahlen.
Da niedergelassene Ärzte zum Dienst in der Notfallpraxis oder als Notdienst in Rufbereitschaft verpflichtet sind, müssen sie hierfür verfügbar sein. Lediglich eine Schwangerschaft oder eine schwere Erkrankung können zur Befreiung führen. Notfallpraxen stellen für Ärzte nun eine gewisse Erleichterung dar, weil die Kassenärztliche Vereinigung die Dienste in der Notfallpraxis anders und überschaubarer organisiert, als dies für Ärzte zum Beispiel im fahrenden Notdienst der Fall ist.
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