Bei einer Operation (OP) handelt es sich um einen chirurgischen Eingriff am oder im Körper eines Patienten. In der Regel erfolgt die OP unter Anästhesie. Der durchführende Arzt wird als Operateur bezeichnet.
Nicht nur der Fachbereich der Chirurgie befasst sich mit Operationen, sondern auch andere medizinische Gebiete wie Urologie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Zahnheilkunde und Augenheilkunde.
Nach Definition der westlichen universitäre Medizin erfolgt eine Operation in drei Phasen.
Die Entscheidung, wann eine Operation erfolgen sollte, hängt ganz vom Krankheits- oder Beschwerdebild ab. Es wird nach Dringlichkeit unterschieden:
In Operationsabteilungen in Kliniken befinden sich zumeist mehrere Operationssäle sowie dazugehörende Funktions- und Nebenräume, wie beispielsweise die Schleuse und die Umkleidekabinen, in denen Ärzte und Assistenten ihre spezielle OP-Kluft anlegen. Die Hygieneanforderungen in einem Operationssaal sind ausgesprochen hoch. Zwei Risiken einer Infektion sollen hier vermieden werden:
Um die Hygiene zu gewährleisten, weist ein Operationssaal spezielle bauliche und technische Besonderheiten auf, die sich an die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes halten. Besonders wichtig ist die Trennung des Operationstraktes vom Rest des Gebäudes durch sogenannte Personenschleusen, die das Personal passieren muss, um den OP-Bereich betreten zu können. In den Schleusen befinden sich Geräte zur Händedesinfektion. Des Weiteren müssen alle im OP arbeitenden Ärzte und Fachkräfte besonders hitzeresistente Spezialkleidung trage – hitzeresistent deshalb, weil sie bei den Waschvorgängen hohen Temperaturen ausgesetzt wird. Getragen werden obendrein ein Mund-Nasen-Schutz und eine Operationshaube. Die Kleidung ist steril, ebenso wie alles verwendete Operationsbesteck. Zur absoluten Minimierung des Infektionsrisikos werden die Türen des OPs während eines Eingriffs verschlossen.
Eine Operation muss grundsätzlich gut begründet werden: Sie nur dann zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt, denn eine unrechtmäßige Operation erfüllt den Straftatbestand der Körperverletzung. Wichtig ist die Einwilligung des Patienten nach dessen vorangegangener Aufklärung. Um auf der sicheren Seite zu sein und einen Straftatbestand zu vermeiden, wird die Aufklärung und die Einwilligung des Patienten mit einer Einverständniserklärung dokumentiert. Kommt es zum Rechtsstreit, so muss der Arzt belegen können, dass er die Person nach Facharztstandard behandelt und sie umfangreich aufgeklärt hat. Eine Einwilligungserklärung des Patienten ist dann nicht gültig, wenn der Patient arglistig getäuscht wurde – was bei einer medizinisch unnötigen Operation der Fall ist. Als arglistige Täuschungsmerkmale gelten bereits unzureichende Informationen über Art, Umfang, Gefahr, Folgen und Ziele des Eingriffs.
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