Operation

Operation

Operation: Chirurgischer Eingriff durch hochqualifizierte Fachärzte

Bei einer Operation (OP) handelt es sich um einen chirurgischen Eingriff am oder im Körper eines Patienten. In der Regel erfolgt die OP unter Anästhesie. Der durchführende Arzt wird als Operateur bezeichnet. 

Nicht nur der Fachbereich der Chirurgie befasst sich mit Operationen, sondern auch andere medizinische Gebiete wie Urologie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Zahnheilkunde und Augenheilkunde. 

Nach Definition der westlichen universitäre Medizin erfolgt eine Operation in drei Phasen. 

  • Präoperative Phase: Die Indikation wird nach Facharztstandard gestellt und die Patientenrisiken werden ermittelt, etwa durch Befunderhebung wie Blutentnahmen, EKG, Röntgen und Fragebögen. Es erfolgen die Patientenaufklärung und -einwilligung. Das Haar wird an bestimmten Körperteilen unter Umständen getrimmt oder rasiert und Piercings werden entfernt. Die zu operierende Stelle wird markiert und das OP-Hemd angezogen. 
  • Intraoperative Phase: Dies ist der Zeitraum rund um die OP mit der Verabreichung der Anästhesie, der sterilen und desinfizierenden Abdeckung des Patienten und der Operation selbst. 
  • Postoperative Phase: Nach der Allgemeinanästhesie findet eine direkte Überwachung statt und der Chirurg kontrolliert in regelmäßigen Abständen die Ergebnisse des Eingriffs.

Operation: Auf den Dringlichkeitsgrad kommt es an

Die Entscheidung, wann eine Operation erfolgen sollte, hängt ganz vom Krankheits- oder Beschwerdebild ab. Es wird nach Dringlichkeit unterschieden: 

  • Notoperationen: Eingriffe, die binnen einer Frist von zwei Stunden durchgeführt werden müssen;[2](was sind das für Satzzeichen?)
  • dringliche Operationen: Eingriffe, die so bald wie möglich durchgeführt werden sollten, bei denen aber ein kurzzeitiger Aufschub (Stunden) möglich ist
  • frühelektive Operationen: geplante, unverzichtbare Eingriffe, die bedingt dringlich, aber auch aufschiebbar sind (Tage)
  • elektive Operationen: Wahleingriffe, die nicht dringlich und aufschiebbar sind. Der Zeitpunkt kann vom Patienten bestimmt werden.(Satzzeichen Bulletpoints entweder oder)

Chirurgische Eingriffe am designierten Ort: der Operationssaal

In Operationsabteilungen in Kliniken befinden sich zumeist mehrere Operationssäle sowie dazugehörende Funktions- und Nebenräume, wie beispielsweise die Schleuse und die Umkleidekabinen, in denen Ärzte und Assistenten ihre spezielle OP-Kluft anlegen. Die Hygieneanforderungen in einem Operationssaal sind ausgesprochen hoch. Zwei Risiken einer Infektion sollen hier vermieden werden: 

  • Die Kontamination des Patienten durch das Eindringen sogenannter Krankenhauskeime
  • Die Infektion des Personals durch Körperflüssigkeiten des Patienten mit Krankheiten wie etwa HIV, Hepatitis B oder Hepatitis C

Um die Hygiene zu gewährleisten, weist ein Operationssaal spezielle bauliche und technische Besonderheiten auf, die sich an die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes halten. Besonders wichtig ist die Trennung des Operationstraktes vom Rest des Gebäudes durch sogenannte Personenschleusen, die das Personal passieren muss, um den OP-Bereich betreten zu können. In den Schleusen befinden sich Geräte zur Händedesinfektion. Des Weiteren müssen alle im OP arbeitenden Ärzte und Fachkräfte besonders hitzeresistente Spezialkleidung trage – hitzeresistent deshalb, weil sie bei den Waschvorgängen hohen Temperaturen ausgesetzt wird. Getragen werden obendrein ein Mund-Nasen-Schutz und eine Operationshaube. Die Kleidung ist steril, ebenso wie alles verwendete Operationsbesteck. Zur absoluten Minimierung des Infektionsrisikos werden die Türen des OPs während eines Eingriffs verschlossen.

Die Rechtslage bei Operationen

Eine Operation muss grundsätzlich gut begründet werden: Sie nur dann zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt, denn eine unrechtmäßige Operation erfüllt den Straftatbestand der Körperverletzung. Wichtig ist die Einwilligung des Patienten nach dessen vorangegangener Aufklärung. Um auf der sicheren Seite zu sein und einen Straftatbestand zu vermeiden, wird die Aufklärung und die Einwilligung des Patienten mit einer Einverständniserklärung dokumentiert. Kommt es zum Rechtsstreit, so muss der Arzt belegen können, dass er die Person nach Facharztstandard behandelt und sie umfangreich aufgeklärt hat. Eine Einwilligungserklärung des Patienten ist dann nicht gültig, wenn der Patient arglistig getäuscht wurde – was bei einer medizinisch unnötigen Operation der Fall ist. Als arglistige Täuschungsmerkmale gelten bereits unzureichende Informationen über Art, Umfang, Gefahr, Folgen und Ziele des Eingriffs. 

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