Fachärzte, die als Arbeitsmediziner tätig sind, befassen sich hauptsächlich mit Präventivmaßnahmen in Betrieben – sei es als Berater zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz oder als Zuständige für Vorsorgeuntersuchungen. Polizeiärzte widmen sich zwar auch diesen Feldern, doch beinhaltet ihre Arbeit noch eine Vielzahl weiterer Aufgaben.
Polizeiärzte betreuen Polizisten medizinisch und spielen bereits beim Rekrutierungsprozess eine zentrale Rolle. Die Einstellungsuntersuchung ist essenziell, um für den Polizeidienst zugelassen zu werden und die Beurteilung des zuständigen Facharztes ausschlaggebend. Folgende Untersuchungen führt der Polizeiarzt beim Einstellungsverfahren durch:
Nicht nur führen die Polizeiärzte eigene Prüfungen durch, sondern fordern auch sämtliche Unterlagen zur Krankengeschichte der Bewerber an. Daraus gehen unter anderem potentielle Hürden für die Aufnahme in den Polizeidienst hervor. Von Relevanz sind internistische Vorerkrankungen, Sportverletzungen, psychische Probleme oder auch eine frühere Suchterkrankung. Tatsächlich werden 20 bis 30 Prozent der Aspiranten aus diesem Grund abgelehnt.
Auch nach Verletzungen, Unfällen oder längeren Krankheitsphasen beurteilt der Mediziner die Belastbarkeit des Polizisten beziehungsweise die weitere Dienstfähigkeit in diesem körperlich und mental belastenden Beruf. Der Facharzt empfiehlt gegebenenfalls die Reduzierung der Arbeitszeit oder eine Abkommandierung von der Streife in den Innendienst. Gutachten zu schreiben ist eine zentrale Tätigkeit des Polizeiarztes.
Neben den Einstellungstests für Anwärter sind die Polizeimediziner für die hausärztliche Betreuung der Polizisten zuständig, und zwar auch schon während der Ausbildung und unabhängig von ihrem Status. Darüber hinaus sind Polizeiärzte als Gutachter tätig für die Arbeitsplatzsicherheit und erstellen Präventionsprogramme. Polizisten, die sehr fordernde Aufgaben haben – etwa in Spezialeinheiten als Polizeitaucher oder Fallschirmspringer – beraten die Ärzte zudem arbeitsmedizinisch. Überdies müssen die Mediziner das Feld der Notfallmedizin beherrschen, um Beamte bei Großeinsätzen versorgen zu können. Die Ausbildung der polizeilichen Rettungssanitäter liegt ebenfalls in ihrer Hand.
Um als Polizeiarzt arbeiten zu dürfen, sind eine ärztliche Approbation und eine Facharztausbildung Voraussetzung. Insbesondere Fachärzte für Allgemeinmedizin und Innere Medizin sind gefragt, da sie ein umfangreiches Wissen über eine große Bandbreite von Krankheitsbildern besitzen. Eine Polizistenausbildung ist wiederum nicht notwendig.
Polizeiärzte haben an ihrem Standort eine Praxis, die sich mit der eines Hausarztes vergleichen lässt. Allerdings verfügen sie über einen sehr vielen größeren Arzneimittelbestand, da ihre Patienten – die Polizisten – Standardmedikamente zumeist direkt von ihnen erhalten. Dieser Vorrat an Arzneimitteln wird häufig aus einer eigenen Apotheke gespeist.
Polizeiärzte sind im öffentlichen Dienst tätig. Damit verdienen sie weniger, als wenn sie als Fachärzte an einer Klinik oder in einer Praxis arbeiten würden. Dafür gibt es keinen Schichtdienst, und flexible Arbeitszeitmodelle sind in der Regel kein Problem. Außerdem besteht weniger Zeitdruck und somit mehr Ruhe für die einzelnen Patienten.
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