Neu gründen oder eine Praxis übernehmen – wer sich in einer eigenen Praxis niederlassen möchte, steht oft vor dieser Frage. Tatsächlich bietet die Praxisübernahme eine Reihe von Vorzügen.
In vielen Gegenden Deutschlands ist eine Praxisneugründung nicht möglich aufgrund von Zulassungsbeschränkungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), die im Rahmen der Bedarfsplanung eine Überversorgung verhindern sollen. In diesen Regionen ist dann nur die Praxisnachfolge eine Option.
Um eine geeignete Praxis zu finden, empfiehlt sich das Durchstöbern von Praxisübernahmebörsen. Die größte von ihnen ist die bundesweite Praxis- und Apothekenbörse der apoBank. Auch in Fachmagazinen werden Praxen zur Übernahme inseriert. Überdies ist es ratsam, bei einem passenden Angebot den Inhaber gut kennenzulernen. Im besten Fall arbeitet der übernehmende Arzt im Rahmen eines kurzfristigen Anstellungsvertrags Seite an Seite mit dem abgebenden Mediziner. So lernt der Nachfolger den Patientenstamm kennen und profitiert von der langjährigen Erfahrung des Kollegen. Der Übergang kann dann reibungslos funktionieren. Anders als bei einer Neugründung hat der Arzt durch die Praxisübernahme den Vorteil, auf vorhandene Strukturen zurückgreifen zu können, aber dennoch die Möglichkeit, seine persönlichen Vorstellungen umzusetzen.
Viele halten die Übernahme einer bestehenden Praxis für ein geringeres finanzielles Wagnis. Das trifft jedoch nicht zu: Tatsächlich halten sich die Kosten einer Praxisnachfolge und einer Neugründung die Waage. Für die Übernahme kommen mindestens 150.000 Euro Investitionssumme zusammen, wobei die Fachrichtung, die Lage und Ausstattung letztlich den Betrag bestimmen. Die Praxisfinanzierung kann vollständig mit Kreditmitteln erfolgen – viel Eigenkapital muss also nicht investiert werden.
Der Wert der Praxis bei der Übernahme setzt sich aus dem materiellen und dem Firmenwert zusammen: Unter dem materiellen Wert versteht man den aktuellen Marktwert des gesamten Inventars der Arztpraxis. Beim Firmenwert – auch Goodwill genannt – handelt es sich um die Ertragserwartungen der Praxis. Dazu gehört unter anderem auch der Patientenstamm, der Ruf der Praxis, die Lage, Verkehrsanbindung und die Anzahl der Parkplätze.
Wer sich dafür entscheidet, die Nachfolge einer Praxis anzutreten, sollte dies gewissenhaft planen und sich zuvor genau informieren. Verschiedene Stellen, wie beispielsweise die Ärztekammern der Bundesländer, bieten regelmäßig Seminare zum Thema Praxisübernahme an. Darüber hinaus sind ein guter Rechtsanwalt und ein Steuerberater als Experten unerlässlich. Der Anwalt prüft alle Verträge und kennt die spezifischen Formulierungen, während der Steuerberater bei der Finanzplanung der Praxis hilft. Zusätzlich kann auch die Expertise eines unabhängigen, auf den Bereich Praxisgründung und -übernahme spezialisierten Finanzberaters wertvoll sein.
Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen:
Ob Neugründung oder Übernahme: Die Regularien einer Niederlassung müssen stets eingehalten werden. Dazu gehört beispielsweise der Eintrag ins Arztregister bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Dafür sind die Approbation und die abgeschlossene Facharztausbildung Voraussetzung. Als nächstes beantragt der Arzt seine Zulassung für den beabsichtigten Vertragsarztsitz beim entsprechenden Ausschuss.
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