Praxisverkauf

Praxisverkauf

Praxisverkauf: Präzise Vorbereitung für eine erfolgreiche Veräußerung der Arztpraxis

Als niedergelassener Facharzt muss der Verkauf der eigenen Praxis gut vorbereitet werden. Mindestens zwei Jahre kann diese Planungsphase in Anspruch nehmen, damit alle rechtlichen und steuerlichen Fragen geklärt sind und man eine saubere Übergabe vollziehen kann. 

Facharzt muss im Vorfeld den Wert der Praxis ermitteln

Da ist zum einen die Berechnung eines realistischen Verkaufspreises, welche gemeinsam mit einem auf Praxisbewertungen spezialisierten Steuerberater oder Gutachter durchgeführt werden sollte. Dabei greift gewöhnlich das sogenannte modifizierte Ertragswertverfahren. Dieses fasst den Umsatz, den Gewinn, die Praxisausstattung und den kalkulatorischen Arztlohn sowie die vor Ort herrschenden Variablen zusammen. Nicht zu vergessen gewisse wertsteigende oder wertmindernde Faktoren, wie etwa: 

  • das Verhältnis KV-Einnahmen zu Einnahmen aus der Privatpraxis
  • die Abrechnung nennenswerter IGeL-Leistungen bei Patienten 
  • die Gewinn- und Kostenstruktur der Praxis
  • der Praxisstandort und zukünftig geplante Änderungen in der Infrastruktur des Standortes
  • die Laufzeit des Mietvertrages sowie Höhe und Üblichkeit der Praxismiete
  • der bauliche Zustand der Praxisräume sowie ggf. bestehende Umbau- oder Rückbauverpflichtungen bei Beendigung des Mietverhältnisses
  • die Höhe der Personalkosten, die fachliche Kompetenz der Angestellten und eventueller Erziehungsurlaub von Mitarbeitern 
  • die Zulassungsbeschränkungen, ein gesperrtes Gebiet oder Konkurrenz von Kolleginnen und Kollegen derselben Fachrichtung
  • das eingeführte und praktizierte Qualitätsmanagement beziehungsweise Zertifizierung

All diese Faktoren haben einen wertsteigenden oder wertmindernden Einfluss auf den Wert der Arztpraxis. Hinzu kommt bei der Praxisbewertung die Höhe des in der Einnahme-Überschussrechnung oder der betriebswirtschaftlichen Auswertung angegebenen Umsatzes.

Praxisverkauf: Wert von Geräten ist Teil der Wertkalkulation 

Im Umsatz zu berücksichtigen sind zum Beispiel eventuelle Veräußerungserlöse aus dem Verkauf von Anlagegütern sowie sonstige Einnahmen wie Honorare für Gutachten, Vorträge, ehrenamtliche Tätigkeiten und Mieteinnahmen aus Untervermietung. Diese individuellen Einnahmen des bisherigen Praxisinhabers müssen aus dem zu berücksichtigten Umsatz herausgerechnet werden. 

Bei der Erfassung des Wertes von Equipment muss der Arzt beachten, dass er die Geräte nach ihrem aktuellen Verkehrswert betrachtet. Bestehen Zweifel, kann der Mediziner insbesondere bei größeren Geräten ein Wertgutachten einholen. Hilfreich ist eine schriftliche Liste, quasi eine Inventur, die aufzählt, an welchem Datum bestimmte Geräte erworben wurden sowie deren aktuellen Werte. Die Liste dient als Anlage zum Praxiskaufvertrag.

Angebot ist größer als die Nachfrage bei Praxisverkäufen

Doch selbst, wer all die Unterlagen bereithält, wird nicht unbedingt sofort einen Nachfolger finden. Der Markt ist zurzeit gesättigt und es herrscht ein Überangebot an Praxen. Das hat zur Folge, dass Ärzte teilweise weit unter dem ermittelten Wert ihre Praxis verkaufen. Dies ist vor allem bei Allgemeinarztpraxen in ländlichen Regionen sichtbar. Fachärzte haben wiederum häufig mehr Erfolg, den Wunschpreis zu erhalten. 

Ist ein Nachfolger gefunden und der Praxisverkauf vereinbart, so sollte es unbedingt auch eine Zahlungssicherheit geben, etwa durch eine Bankbürgschaft oder eine Finanzierungsbestätigung. 

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