Für junge Assistenzärzte und weitere Berufseinsteiger sorgt die Probezeit für Aufregung. Erfahrene Mediziner und gestandene Fachärzte betrachten die Probezeit in einem neuen Job jedoch gelassener. Denn sie wissen: Die Probezeit gilt für beide Seiten. Denn Fachärzte haben derzeit die freie Jobwahl, da Ärzte rar sind. Das bedeutet, Ärzte können die Probezeit in aller Ruhe dafür nutzen, die neue Stelle und das Arbeitsumfeld gründlich in Augenschein zu nehmen – und bei Nichtgefallen schnell wieder verlassen.
In der Probezeit besteht die Möglichkeit, die Stelle mit einer verkürzten Frist zu kündigen. Diese Option gilt für die Klinikseite und für die Seite des angestellten Arztes. Wichtig ist für den angestellten Arzt, Details rund um die Probezeit zu kennen und sich mit ihren rechtlichen Aspekten einmal gründlich auseinanderzusetzen.
Aus juristischer Perspektive betrachtet, handelt es sich bei der Probezeit um einen zuvor definierten Zeitraum, während dem ein Vertrag, demnach auch ein Arbeitsvertrag, unter erleichterten Bedingungen gelöst werden kann.
Hintergrund einer vereinbarten Probezeit ist, dass zum einen die Eignung eines Mitarbeiters – also Vertragspartners – über einen gewissen Zeitraum hinweg in der täglichen Berufspraxis überprüft werden kann. Der neu eingestellte Arzt kann während der Probezeit zeigen, dass alle Inhalte aus seiner Bewerbung und dem Bewerbungsgespräch vollends der Wahrheit entsprechen. Sollte dem zu Trotz der Arbeitgeber anderer Auffassung sein, hat er ebenfalls die Option, das Arbeitsverhältnis beschleunigt zu beenden.
Das Vereinbaren einer Probezeit ist inzwischen üblich, stellt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung dar. Wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag vereinbart, wird eine Probezeit üblicherweise für die Dauer der ersten sechs Monate festgelegt. Doch nicht nur im Rahmen einer unbefristeten Stelle, auch wenn eine Befristung vereinbart wurde, ist das Vereinbaren einer Probezeit möglich.
Laut Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern gilt bei einer Befristung folgender Passus zur Probezeit: „Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.“
In Deutschland gilt, dass die Probezeit etwas anderes ist als die Wartezeit nach § 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Denn dieses greift erst nach einem halben Jahr – unabhängig vom Vereinbaren einer Probezeit sowie deren Länge. Sobald ein Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat, gilt der gesetzliche Kündigungsschutz nach sechs Monaten.
Üblicherweise beträgt die Dauer der Probezeit sechs Monate. Während dieses Zeitraums können beide Parteien das Arbeitsverhältnis beenden. Dies ist auch vor Ablauf der Probezeit möglich – in diesem Zeitraum sogar in beschleunigter Weise: Laut Gesetz beträgt die Probekündigungsfrist zwei Wochen.
Der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern sieht weiterhin vor, dass eine Kündigung nach Ablauf der Probezeit nur dann zulässig sei, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate umfasst. Nach Ablauf der Probezeit betrüge die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber folgende Zeiträume. Ist das Arbeitsverhältnis auf insgesamt mehr als sechs Monate ausgelegt, betrüge die Kündigungsfrist vier Wochen. Dauert das Arbeitsverhältnis mehr als ein Jahr, könne nach Ablauf der Probezeit mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden.
Dass es die gesetzlich reglementierte Probezeit gibt, ist ein großer Vorteil für Mitarbeiter und Arbeitgeber. Erstere können ihre bis zum Einstellungszeitpunkt erworbenen Kompetenzen auf die Probe stellen – und sich davon überzeugen, dass sie auch in einem neuen Arbeitsumfeld reibungslos funktionieren. Letztere können während er Probezeit schauen, ob der neue Mitarbeiter sich bewährt.
Wenn ein Facharzt eine passende Anstellung gefunden hat, kann er im Rahmen der Probezeit die perfekte Möglichkeit nutzen, sich auszuprobieren. Gerade für junge Ärzte kann es sehr aufregend und ehrfahrungsreich sein, sich in der ärztlichen Zeitarbeit zu probieren. Denn Personalprofis wie Facharztvermittlung.de bieten Ärzten neben der idealen Vermittlung in passende Festanstellungen die ärztliche Zeitarbeit an.
Die ärztliche Zeitarbeit von Facharztvermittlung.de stellt sich für Ärzte wie eine Aneinanderreihung von Probezeiten im positiven Sinn dar. Denn die qualifizierten Fachärzte werden über kurze Zeiträume hinweg bei verschiedenen namhaften Klinikträgern eingesetzt. Die Einblicke in die neuen Abläufe ähneln denen, die innerhalb einer Probezeit möglich sind.
Ärzte, die sich von diesem Angebot der ganz besonderen Probezeit angesprochen fühlen, sollten nicht zögern. Tragen Sie sich einfach online im Karrierenetzwerk von Facharztvermittlung.de ein – es dauert nur drei Minuten! Schon bald finden Sie sich in Ihrem ersten herausfordernden Einsatz – und somit in Ihrer spannendsten Probezeit – wieder.