Rund eine Million Erwachsene nutzen jährlich eine medizinische Rehabilitation nach der Akutbehandlung im Krankenhaus, bei schweren – häufig chronischen – Erkrankungen. Das Ziel der Reha: Wieder ganz im Leben ankommen, an den Arbeitsplatz zurückkehren und beruflichen Anforderungen gewachsen sein.
Die Reha der Deutschen Rentenversicherung dient dazu, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen, um Einschränkungen im Berufsleben und gesundheitsbedingter Frühberentung vorzubeugen. Die Genesung und Steigerung der Belastbarkeit sind ein wichtiger Baustein für die vollständige Überwindung einer Krankheit.
Das sind die häufigsten Erkrankungen, die zu einer Reha führen:
Wie die Reha erfolgen soll, ist individuell und richtet sich nach dem Befinden des Patienten und den Empfehlungen des behandelnden Arztes. Die medizinische Rehabilitation kann einen stationären Aufenthalt bedeuten, aber auch ganztägig ambulant stattfinden. Eine stationäre Reha dauert in der Regel drei Wochen, aber beispielsweise bei psychischen oder suchtbedingten Erkrankungen kann sie auch sehr viel länger dauern. Die Reha verfolgt einen ganzheitlichen, interdisziplinären Ansatz: Der Patient erhält eine Versorgung durch verschiedene Fachärzte.
So verläuft eine stationäre Reha:
Bei einer ambulanten Reha verbringt der Patient den Tag in der Rehabilitationseinrichtung und die Abende und Wochenende zu Hause. Die Voraussetzung für die ambulante Reha ist, dass die Klinik nicht weiter als 45 Minuten Fahrweg von zu Hause entfernt ist. Die Einrichtungen sind kleiner als stationäre Häuser und vor Ort gut mit den niedergelassenen Ärzten vernetzt. Egal, ob eine stationäre oder ambulante Reha angestrebt wird, sollte der Patient schon möglichst nach einer für ihn passenden Einrichtung schauen und die Wunschklinik bei Antragstellung angeben.
Alle Arzt- und Therapiekosten werden von der Deutschen Rentenversicherung übernommen, auch die anfallenden Reisekosten. Allerdings können bei der stationären Reha Zusatzkosten für Kost und Logie entstehen, die der Patient selbst trägt – maximal 10 Euro pro Tag und für höchstens insgesamt 42 Tage. Allerdings ist bei Geringverdienern, Arbeitslosen, Pflegebedürftigen oder Alleinerziehenden eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Auch ist denkbar, dass statt der stationären eine ambulante Rehabilitation gewählt wird: Hier gibt es keine Zuzahlungen.
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