Rooming-In

Rooming-In

Rooming-In: Mit den Angehörigen im Krankenhaus übernachten

Liegt ein Kind im Krankenhaus, sind Eltern voller Sorge, und das Bedürfnis ist groß, weiterhin die ganze Zeit für den Nachwuchs da zu sein. Die Zeit, die Ärzte für ihre kleinen Patienten erübrigen können, ist knapp bemessen und geprägt von den medizinisch notwendigen Tätigkeiten: Sei es, weitere Tests anzuordnen, die Therapie anzupassen sowie die üblichen Verwaltungsaufgaben, wie die Dokumentation, zu erledigen. Doch das Zwischenmenschliche können weder Fachärzte noch Pflegende abdecken. Eine Lösung, die moderne Krankenhäuser dafür anbieten, ist das Rooming-In, bei dem ein Elternteil beim Kind übernachten darf und so als Konstante an der Seite des Kindes agieren kann. Denn insbesondere kleine Kinder hadern mit der fremden Umgebung des Krankenhauses, haben Angst allein und fühlen sich natürlich auch bedingt durch ihre Krankheit oder Verletzung körperlich schlecht. 

Rooming-In: Immer beim kranken Kind sein

Rooming-In gilt als eine ernstzunehmende Behandlungsunterstützung durch eine Begleitperson. Denn auch das Krankenhauspersonal erfährt eine gewisse Entlastung, wenn es weiß, dass sich um ein Kind auch abgesehen von der tatsächlichen Behandlung gekümmert wird. Die Begleitperson, zumeist Mutter oder Vater, wird gemeinsam mit dem Kind aufgenommen und darf entweder in einem Zimmer in der Nähe oder im selben Raum schlafen. Eltern sind es gewohnt, sich auch um die körperliche Pflege ihres Kindes zu kümmern und können dies auch im Krankenhaus fortführen unter Berücksichtigung des körperlichen Zustandes und mit der entsprechenden Anleitung durch das Fachpersonal. Die Vorzüge des Rooming-In sind erwiesen, und zwar auch in Bezug auf die Genesung. War ein Kind noch nie von den Eltern getrennt und soll allein im Krankenhaus übernachten, so können die resultierende Panik und der Stress einer Genesung im Wege stehen. Daher empfiehlt die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. bis zum Alter von neun Jahren das Rooming-In. Bis dahin übernimmt sogar die Krankenkasse die Kosten. Ist das Kind älter, kann dies auch verhandelt werden, jedoch besitzen die jungen Patienten in dem Alter meist schon die nötige Reife, über Nacht allein zu bleiben – oder mit einem netten Zimmerkameraden. Ausführlichen Besuchen steht das natürlich nicht im Wege. Nur ein Rooming-In ist nicht mehr erforderlich.

Im selben Zimmer nach der Geburt

Direkt nach einer Geburt wird ein Baby der Mutter auf die Brust gelegt, und dann werden Mutter und Kind nicht mehr getrennt – es sei denn, es ist medizinisch notwendig. Sie liegen gemeinsam im selben Zimmer auf der Wochenbettstation, das Bettchen des Kindes direkt neben dem der Mama. Rooming-In ist in diesem Bereich inzwischen eine Selbstverständlichkeit. Das war nicht immer so. Noch bis in die 1980er-Jahre war es in vielen Krankenhäusern nämlich Usus, Babys in ein Säuglingszimmer zu legen und es nur zum Stillen der Mutter zu bringen. Heute wird Wert darauf gelegt, sogleich die Bindung und das Urvertrauen zu stärken. 

Die positiven Effekte des Rooming-In nach der Entbindung

  • Die Nähe – häufig wird Hautkontakt empfohlen – unterstützt die Bildung der Muttermilch
  • Die Mutter lernt, die Zeichen des Babys zu deuten
  • Innigkeit und Liebe („Bonding“) können entstehen
  • Babys sind häufig ruhiger durch den direkten Kontakt mit der Mutter

Auch bieten viele Krankenhäuser Familienzimmer. Diese müssen zwar privat bezahlt werden, aber beide Elternteile dürfen dort ohne weitere Zimmergenossen Tag und Nacht mit dem Baby verbringen. 

Erwachsenen Angehörigen im Krankenhaus beistehen

Das Rooming-In bei einem erwachsenen Familienmitglied kann im Krankenhaus beantragt werden – das ist sogar bei einer eng befreundeten Person möglich, zu der keine Verwandtschaft besteht. Der Wunsch kann entstehen, wenn es sich um eine schwere, lebensbedrohliche Krankheit handelt oder der Patient vielleicht geistig verwirrt ist (durch Demenz o.ä.) Beim Rooming-In mit einem Erwachsenen müssen allerdings vier Kriterien erfüllt sein: die medizinische, therapeutische und psychologische Notwendigkeit sowie der ausdrückliche Wunsch des Patienten.

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