Die Triage ist ein ärztliches Vorgehen, welches insbesondere im Zuge der Corona-Pandemie zum Gegenstand öffentlicher Diskussion geworden ist. Der Begriff Triage stammt aus dem Französischen und heißt so viel wie „Sichten und Sortieren“. Die Triage beschreibt einen Prozess, bei dem Ärzte verletzte oder erkrankte Personen begutachten und entscheiden, wer sofort Hilfe benötigt und wer nicht. Insbesondere in der Notfallmedizin ist die Triage ein gängiges und wichtiges Verfahren, wenn bei vielen Patienten nur begrenzte medizinische Hilfe geboten werden kann. Fachärzte müssen ausloten, wer die größten Überlebenschancen hat und welche Patienten besonders gefährdet sind. Letztere erhalten Vorrang bei der Versorgung. Das Ziel der Triage ist stets, möglichst viele Menschenleben zu retten.
Das Triage-Prinzip wurde von dem französischen Armeechirurgen Dominique-Jean Larrey im 18. Jahrhundert entwickelt. Napoleon Bonapartes Feldzüge wüteten in Europa, und es gab vor allem dadurch viele Tote, weil Verletzte auf dem Schlachtfeld nicht versorgt wurden. Dr. Larrey richtete daraufhin „fliegende Lazarette“ ein: Ärzte und Krankenschwestern behandelten Verwundete noch während des Gefechts. Dazu verwendeten sie Pferdewagen mit chirurgischer Ausrüstung. Larrey ordnete systematisch die Schwere der jeweiligen Verwundungen ein und setzte Prioritäten, um möglichst viele Leben zu retten. Der französische Chirurg gilt heute nicht nur als Erfinder der Triage, sondern auch als „Vater der Notärzte“.
Bislang wurde Triage vor allem mit Notfallversorgung – zum Beispiel im Katastrophenfall – in Verbindung gebracht. Im Zuge der Corona-Pandemie und einem drohenden Kollaps der intensivmedizinischen Versorgung wird das Triage-Prinzip auch an Kliniken als Option erwogen. Werden aufgrund vieler Patienten mit schwerem Covid-19-Verlauf die Intensivbetten knapp, so müssen Ärzte triagieren beziehungsweise auswählen, wer intensivmedizinisch behandelt wird und wer nicht. Eine Situation, die unbedingt vermieden werden sollte. Umso mehr Druck lastet auf den Krankenhäusern, die präventiv nicht-akute Operationen verschieben und Patienten in andere Kliniken mit mehr Kapazitäten verlegen. Tatsächlich darf die Triage nur zum Einsatz kommen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Für die Pandemie wurde von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) einen Empfehlungskatalog erstellt.
Die klinische Triage hat zum Ziel, die Genesungschancen von schwer Kranken zu erfassen. Folgende Informationen werden ermittelt:
Die Triage erfolgt nicht durch eine einzige Entscheidung, sondern ist ein Prozess: Es wird immer wieder aufs Neue triagiert und Behandlungsmöglichkeiten werden erneut erwogen.
Laut der Empfehlung der DIVI herrscht ein Gleichheitsgebot bei der Triage. Sie darf nicht unter dem Einfluss folgender Merkmale stehen:
Nach einer Klage von mehreren Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen entschied das Bundesverfassungsgericht am 28. Dezember 2021, dass die Gesetzgeber konkrete Vorkehrungen erlassen müssten, um eben jene Betroffenen zu schützen. Die DIVI-Empfehlungen seien nicht verbindlich und reichten zu dem Schutz von Menschen mit Behinderungen nicht aus. Der Tenor: Sie sollten bei Triage-Entscheidungen nicht aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Einschränkungen beziehungsweise einer Vorerkrankung benachteiligt werden.
Zudem entflammte in Bezug auf Covid-19 die Diskussion darüber, ob der Impfstatus bei der Triage eine Rolle spielen darf oder nicht. Aktuell gilt, dass geimpfte Patienten keinen Vorzug erhalten gegenüber nicht-geimpften. Die zuständigen Fachärzte für Intensivmedizin betrachten darüber hinaus nicht nur die Covid-Patienten auf ihrer Station, sondern alle schwer Erkrankten, die dort liegen. Darauf basierend werden Triage-Entscheidungen getroffen, die stets ethisch sehr schwerwiegend sind und nie leichtfertig getroffen werden. Die Triage erfolgt immer unter dem Mehraugen-Prinzip. Laut DIVI-Empfehlungen wird sie von folgenden Personen durchgeführt:
Grundsätzlich gilt bei der Triage der Patientenwille. Wünscht der Patient keine intensivmedizinische Behandlung, so darf diese auch nicht erfolgen – egal, wie dessen Überlebenschancen dann stehen. Ist derjenige nicht mehr selbst in der Lage, sich zu äußern, berufen sich die Fachärzte auf Patientenverfügungen und Aussagen von Angehörigen.
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