Die Unfallchirurgie umfasst als Teilgebiet der Chirurgie die operative Behandlung und Wiederherstellung von traumatisch geschädigten Körperstrukturen und Organen.
Zu den typischen Aufgaben der Unfallchirurgie zählt die Versorgung von Verletzungen des Bewegungsapparates wie beispielsweise Knochenfrakturen. So sind auch die Übergänge zur Orthopädie fließend.
Mit den Erfahrungen des Krimkrieges Mitte des 19. Jahrhunderts investierte Preußen systematisch in die Verbesserung seines Sanitätsdienstes. Und davon profitierten in erster Linie die Hygiene und die Chirurgie und bald darauf begründeten die Charité und die chirurgischen Lehrstühle Berlins die Spitzenstellung deutscher Chirurgie.
Das erste Unfallkrankenhaus entstand 1925 in Wien, und zwar auf Betreiben von Lorenz Böhler, der bereits im Ersten Weltkrieg mit einem Speziallazarett für Knochenverletzte die Entwicklung der Verletzungschirurgie vorantrieb. Die Krankenkassen gaben in den 1950er-Jahren den letzten entscheidenden Anstoß, denn angesichts der hohen Anzahl an Arbeits- und Wegeunfällen drängten sie auf eine optimale und nicht zweckmäßige Versorgung ihrer Versicherten, woraufhin die Unfallkrankenhäuser ausgebaut wurden.
Das zentrale Tätigkeitsfeld der Unfallchirurgie sind Verletzungen des Bewegungsapparates, genauer: von Knochen, Muskulatur, Bändern und Sehnen. Knochenbrüche stehen zwar an der Tagesordnung, aber die Unfallchirurgie kann und will noch viel mehr. Versorgt werden müssen auch durch Unfälle entstandene Verletzungen großer Körperhöhlen und der Haut. Die gesamte endoprothetische Versorgung des Skelettsystems gehört ebenso zur Unfallchirurgie wie minimal-invasive Gelenkchirurgie.
Zu den Aufgaben der Unfallchirurgie gehört darüber hinaus unter anderem:
Überscheidungen oder Spezialisierungen der Unfallchirurgie können sein:
Zu den am häufigsten angewandten Verfahren der Unfallchirurgie gehört die Osteosynthese, die operative Versorgung von Knochenfrakturen und -verletzungen mittels Einbringen von Fremdkörpern wie Schrauben oder Metallplatten. Dabei hat die Frakturbehandlung stets die möglichst vollständige Wiederherstellung von Funktionalität und anatomischen Achsen- und Gelenkverhältnissen zum Ziel.
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren der Unfallchirurgie sind:
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