Weiterbildung

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Weiterbildung im Beruf dient für Ärzte nicht allein dem Karrierewunsch, sondern ist außerdem verpflichtend. Durch regelmäßige Weiterbildung bleiben Ärzte stets auf dem neuesten Stand der Wissenschaft. Laut der Bundesärztekammer beinhaltet die ärztliche Weiterbildung das Erlernen spezieller Fähigkeiten und Fertigkeiten, nachdem das Studium der Humanmedizin erfolgreich abgeschlossen wurde und die Erlaubnis zum Ausüben der ärztlichen Tätigkeit, also die Approbation, erteilt wurde.

Die Weiterbildung von Ärzten dient immer dem Interesse der Patienten. Daher ist es eine der Aufgaben der Weiterbildung, die während der Ausbildung geprägten ärztlichen Kompetenzen und Haltungen zu vertiefen. Ärztliche Weiterbildung ist laut Bundesärztekammer zudem davon geprägt, ärztliche Kenntnisse in der Berufsausübung vertiefend anzuwenden.  

Niedergelassene Ärzte müssen sich selbst um ihre regelmäßige Weiterbildung kümmern und sich dabei um Vertretung in ihren Praxen bemühen. Im Fall von angestellten Ärzten sind andere Aspekte für die Weiterbildung zu beachten. Ist etwa die regelmäßige Weiterbildung vom Klinik-Träger gefordert, muss dieser seine angestellten Ärzte bei der Durchführung ihrer Weiterbildung unterstützen: zum Beispiel durch bezahlte Freistellung vom Dienst. Auf Anfrage kann eine derartige Unterstützung auch dann gewährt werden, wenn der Arzt selbst einen Wunsch nach Weiterbildung geäußert hat. Der Arzt kann die Unterstützung der Weiterbildung durch den Klinik-Träger vor allem dann gut argumentieren, wenn die Klinik von der Weiterbildung ebenfalls profitieren kann.

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Die berufliche Weiterbildung im Allgemeinen

Für die Weiterbildung gilt in allen Berufsgruppen: Ein Arbeitnehmer hat gegenüber seinem Arbeitgeber leider kein Recht auf Weiterbildung, obwohl dies häufig angenommen wird. Vor allem Tarifverträge oder Kammern bieten jedoch auch andere Grundlagen. Im Fall von Ärzten sind die Landesärztekammern für die Regelung der Weiterbildung zuständig. Eine zusätzliche Option zum Regeln der Weiterbildung ist der Arbeitsvertrag: Es ist möglich, in ihm individuelle Regelungen zur Weiterbildung festzuhalten.

Worauf alle Angestellten jedoch einen gesetzlichen Rechtsanspruch haben, ist das Nehmen von Bildungsurlaub zur Weiterbildung. Die im Durchschnitt fünf Tage pro Jahr sind als bezahlte Freistellung zu gewähren. Des Weiteren muss die Weiterbildung während des Bildungsurlaubs noch nicht einmal im direkten Zusammenhang mit dem Job stehen. Die Kosten für den Lehrgang oder ähnliches muss der Arbeitnehmer jedoch selbst tragen. Ist eine Weiterbildung nicht offiziell als Bildungsurlaub anerkannt, muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht freistellen.

Arbeitgeber können im Rahmen ihres Weisungsrechtes von Mitarbeitern verlangen, an bestimmten Weiterbildungen teilzunehmen. Etwa, wenn die Ansprüche des Berufsfeldes sich maßgeblich ändern. Diese geforderte Weiterbildung sollten Mitarbeiter annehmen: Weil eine Weiterbildung immer eine gute Chance für das persönliche und berufliche Vorankommen sein kann.  

Ärztliche Weiterbildung im Überblick

Die Bundesärztekammer definiert sehr genau, was eine ärztliche Weiterbildung ausmacht. So ist festgelegt, dass eine Weiterbildung immer in strukturierter Form erfolgt, um zum Beispiel die Qualifikation als Facharzt zu erhalten oder eine darauf aufbauende Spezialisierung in Schwerpunkten oder in einer Zusatz-Weiterbildung sicherzustellen.  

Weiterhin sind die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und auch Weiterbildungszeiten stets nur Mindestforderungen. Sollte ein Arzt die zu vermittelnden Inhalte während der Weiterbildung in der vorgesehenen Zeit noch nicht ausreichend verinnerlicht haben, muss die Dauer der Weiterbildung verlängert werden. Weiterbildungen für Ärzte finden immer an zugelassenen Weiterbildungsstätten statt. Derweil sind die teilnehmenden Ärzte hauptberuflich und angemessen vergütet tätig.

Am Ende einer ärztlichen Weiterbildung steht eine Prüfung, nach deren Bestehen eine Anerkennungsurkunde mit einer Weiterbildungsbezeichnung verliehen wird. Sie ist der Nachweis für erworbene Kompetenz und dient der Qualitätssicherung der Patientenversorgung und der Bürgerorientierung.

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